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KAP Zeile 41 Angerechnete ausländische Steuer

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    KAP Zeile 41 Angerechnete ausländische Steuer

    Wenn man aus der Steuerbescheinigung der Bank die 'Summe der angerechneten ausländischen Steuer' in Zeile 41 KAP eingetragen hat, muss man dann noch in die Anlage AUS die aus der Erträgnisaufstellung ersichtlichen Einzelbeträge nach Ländern und Ausschütter geordnet eintragen und kann man dabei die vier Einzelbeträge eines Ausschütters, z.B. bei quartalsweiser Auszahlung von Kleinstbeträgen, zusammenfassen?

    berghaus 27.06.25

    #2
    NEIN ! Die Anleitung der Anlage AUS unter "Allgemeines" sagt ganz klar: "... Haben Sie Einkünfte aus Kapitalvermögen, können Sie diese nur in der Anlage AUS eintragen, wenn die tarifliche Einkommensteuer Anwendung findet. Hierzu gehören die Eintragungen in den Zeilen 27 bis 34 und 54 der Anlage KAP sowie in den Zeilen 31 bis 34 der Anlage KAP-BET. ..."

    Anders ausgedrückt: Für normale Kapitalerträge (= der Abgeltungssteuer unterliegende Kapitalerträge) werden ausländische Steuern ausschließlich in der Anlage KAP erfasst und führen darüber zur Steueranrechnung im Rahmen der Formel in § 32d Abs. 1 EStG.​​
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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