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Begriff "verrechnete Umsatzsteuer"

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    Begriff "verrechnete Umsatzsteuer"

    Hallo,
    ist wahrscheinlich eine doofe Frage, aber ich verstehe den Begriff "verrechnete Umsatzsteuer" nicht. Konkret geht es um die Umsatzsteuer als Betriebsausgabe in der EÜR. Ich hatte im ersten Quartal 2024 keine Einnahmen, aber Ausgaben. Entsprechend habe ich in dem Quartal vom Finanzamt die Vorsteuer erstattet bekommen, in den folgenden Quartalen ganz normal Umsatzsteuier ans FA gezahlt. Muss ich nun für das erste Quartal irgendetwas eintragen in der EÜR (außer bei den Betriebseinnahmen, das ist klar) ? Ich würde ja sagen, nicht, aber wie gesagt, dieses "verrechnete USt." bereitet mir Kopfzerbrechen.

    #2
    Hallo Sera!

    Sie müssen in der EÜR "ganz einfach und zuerst einmal" im "Wortsinne" arbeiten und dürfen sich nicht durch "unklare Begriffe" ins Bockshorn jagen lassen!

    EÜR bedeutet "Einnahmen-Überschuss-Rechnung" - verständlicher im Wortsinne wird es, wenn man das als "Einnahmen-Ausgaben-Rechnung" beschreibt.

    Und ganz genau das müssen Sie tun; Jeden betrieblichen Zahlungsvorgang bei den Einnahmen und Ausgaben eintragen!

    Und natülich, wenn das Finanzamt eine Forderung mit einer Verbindlichkeit intern verrechnet hat, dann tragen Sie einmal eine Einnahme und ein zweites mal denselben Betrag als Ausgabe in das EÜR-Formular ein - und gut ist!

    Zum Schluss gibt es dann noch "Abschreibungen", die vom Betrag her betrachtet keine "Ausgaben" sind - aber das ist ja ein anderes Thema!



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      #3
      Du musst die erhaltene Erstattung bei der Summe der gezahlten Umsatzsteuer abziehen, außer du hast sie schon bei den Betriebseinnahmen drin, wie du schreibst.

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        #4
        Danke, ihr beiden. Uwe hab ich nicht ganz verstanden, aber so wie Kloebi schreibt, hab ich das gemacht. Dann ists ja gut.

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