Hallo zusammen,
ich habe dieses Jahr geheiratet und die Steuerklasse 3 gewählt, mein Mann ist in der 5. Kurz darauf bin ich arbeitslos geworden. Die Steuerklassen haben wir jedoch behalten, da ich mehr ALG-1 bekomme, wenn ich in der 3 bleibe, auch wenn mein Mann dadurch zunächst höhere Abzüge hat. Da ich noch dieses Jahr eine hohe Abfindung bekommen werde, empfiehlt es sich aus Steuersicht, dass wir uns für in der Steuererklärung 2025 getrennt veranlagen (Beratung erfolgte durch den Steuerberater). Meine Frage lautet nun: Ist es überhaupt möglich, trotz Steuerklassen-Kombi 3 und 5 eine getrennte Veranlagung durchzuführen? Wenn ja, gibt es eventuelle Nachteile (Rückzahlungen), die man einkalkulieren muss? Besten Dank im voraus für die Antworten.
ich habe dieses Jahr geheiratet und die Steuerklasse 3 gewählt, mein Mann ist in der 5. Kurz darauf bin ich arbeitslos geworden. Die Steuerklassen haben wir jedoch behalten, da ich mehr ALG-1 bekomme, wenn ich in der 3 bleibe, auch wenn mein Mann dadurch zunächst höhere Abzüge hat. Da ich noch dieses Jahr eine hohe Abfindung bekommen werde, empfiehlt es sich aus Steuersicht, dass wir uns für in der Steuererklärung 2025 getrennt veranlagen (Beratung erfolgte durch den Steuerberater). Meine Frage lautet nun: Ist es überhaupt möglich, trotz Steuerklassen-Kombi 3 und 5 eine getrennte Veranlagung durchzuführen? Wenn ja, gibt es eventuelle Nachteile (Rückzahlungen), die man einkalkulieren muss? Besten Dank im voraus für die Antworten.
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