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Getrennte Veranlagung und trotzdem Steuerklasse 3 und 5?

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    Getrennte Veranlagung und trotzdem Steuerklasse 3 und 5?

    Hallo zusammen,
    ich habe dieses Jahr geheiratet und die Steuerklasse 3 gewählt, mein Mann ist in der 5. Kurz darauf bin ich arbeitslos geworden. Die Steuerklassen haben wir jedoch behalten, da ich mehr ALG-1 bekomme, wenn ich in der 3 bleibe, auch wenn mein Mann dadurch zunächst höhere Abzüge hat. Da ich noch dieses Jahr eine hohe Abfindung bekommen werde, empfiehlt es sich aus Steuersicht, dass wir uns für in der Steuererklärung 2025 getrennt veranlagen (Beratung erfolgte durch den Steuerberater). Meine Frage lautet nun: Ist es überhaupt möglich, trotz Steuerklassen-Kombi 3 und 5 eine getrennte Veranlagung durchzuführen? Wenn ja, gibt es eventuelle Nachteile (Rückzahlungen), die man einkalkulieren muss? Besten Dank im voraus für die Antworten.

    #2
    Ist es überhaupt möglich, trotz Steuerklassen-Kombi 3 und 5 eine getrennte Veranlagung durchzuführen?
    Die Art der Veranlagung hat mit der Steuerklassenwahl nichts zu tun, natürlich kann eine Einzelveranlagung beantragt werden.

    Wenn ja, gibt es eventuelle Nachteile (Rückzahlungen), die man einkalkulieren muss?
    Nachzahlungen sind natürlich möglich aber das sieht man aus der Steuervorausberechnung.

    Ich persönlich würde die Erklärung für 2025 mit einem kommerziellen Steuerprogramm erstellen, dort wird automatisch geprüft,

    ob die Einzelveranlagung tatsächlich günstiger ist. In Mein ELSTER muss man dafür 3 Entwürfe anlegen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Anou ,

      Beratung erfolgte durch den Steuerberate). Meine Fragen lauten nun?
      Was sagt denn dein Steuerberater zu alledem, oder ist der im Urlaub?


      Gruß - Hans

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        #4
        Ob für 2025 eine getrennte oder eine gemeinsame Veranlagung erfolgt müsst Ihr erst in einem Jahr entscheiden. Dann liegen auch die konkreten Zahlen vor und Ihr könnt die Vergleichsrechnung machen. Oder blind dem Steuerberater folgen. Die Steuerklassen könnt Ihr jedenfalls erst mal so lassen.

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          #5
          Zitat von Anou Beitrag anzeigen
          dass wir uns für in der Steuererklärung 2025 getrennt veranlagen
          Die Veranlagung wird vom Finanzamt durchgeführt werden.

          Kommentar


            #6
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

            Die Veranlagung wird vom Finanzamt durchgeführt werden.
            Das ist richtig, im EStG ist entweder davon die Rede, dass die Veranlagung durchgeführt wird oder der/die Steuerpflichtigen veranlagt werden.

            Beim verheirateten Steuerpflichtigen heißt es, dass er eine Veranlagungsart wählt.

            Da aus Sicht des Gesetzes der Passiv gewählt wird, also der Steuerpflichtige wird veranlagt, sehe ich keinen Fehler, wenn der Steuerpflichtige im Gegenzug sagt, dass er einzeln oder zusammen veranlagt.

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              #7
              Ich danke allen Beteiligten recht herzlich für die Einordnung und die Tipps. Abschließend noch eine Nachfrage: Falls sich die Einzelveranlagung als günstiger erweist (womit aufgrund einer Abfindung im sechsstelligen bereich aufgrund der Progression zu rechnen ist), ist es dann so, dass ich meine Einkünfte (in diesem Fall Abfindung, ALG1 und 2 Gehälter) nach Steuerklasse 3 versteuern kann oder bedeutet es, dass ich wie in Steuerklasse 4 behandelt werde (und somit die Abzüge der Abfindung erheblich höher wären)?

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                #8
                Ber der Veranlagung ist es völlig egal, nach welcher Steuerklasse der Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde. Es wird einfach das angerechnet, was der Arbeitgeber abgeführt hat. Bei einer getrennten Veranlagung natürlich bei dem jeweiligen Ehegatten. Dadurch kann es bei einem Ehegatten zu einer Erstattung, beim anderen zu einer Nachforderung kommen. Entscheidend ist die Summe dieser Beträge, also ob die höher oder niedriger ist als bei einer gemeinsamen Veranlagung.

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                  #9
                  Hallo,

                  in der Einkommensteuererklärung gibt es keine Steuerklassen, die Berechnung ist immer gleich. Nur die Nachzahlung oder Erstattung ist anders, weil dort die bereits gezahlte Lohnsteuer angerechnet wird.

                  Zur Entscheidungsfindung ob zusammen oder einzeln möchte ich noch sagen, dass dabei unbedingt alles richtig eingetragen werden muss. Ihr habt praktisch das Extrem, nämlich Abfindung und Lohnersatzleistungen, das geht nicht ohne richtige Berechnung (mich wundert sogar, dass ein Steuerberater sich in diesem Fall traut, eine solche Prognose abzugeben).

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                  Kommentar


                    #10
                    Ob für 2025 eine getrennte oder eine gemeinsame Veranlagung erfolgt müsst Ihr erst in einem Jahr entscheiden.
                    Es heißt seit vielen Jahren Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern. Eine getrennte Veranlagung gab es früher mal im Jahr der Eheschließung,

                    die ist aber schon vor geraumer Zeit weggefallen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

                      Es heißt seit vielen Jahren Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern. Eine getrennte Veranlagung gab es früher mal im Jahr der Eheschließung,

                      die ist aber schon vor geraumer Zeit weggefallen.
                      Das ist natürlich absolut richtig. Aber ich denke, es wusste hier jeder was gemeint war.

                      Kommentar


                        #12
                        Aber ich denke, es wusste hier jeder was gemeint war.
                        Du hast du sicher recht, ich habe es aber bewusst erwähnt, weil im Beitrag '#1 steht:

                        Ich habe dieses Jahr geheiratet ...
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                          Ihr habt praktisch das Extrem, nämlich Abfindung und Lohnersatzleistungen, das geht nicht ohne richtige Berechnung (mich wundert sogar, dass ein Steuerberater sich in diesem Fall traut, eine solche Prognose abzugeben).
                          Ein ganz gutes Gefühl für die Steuerbelastung erhält man mit folgendem Rechner, der alle 3 Erklärungen (nacheinander) abbilden kann.
                          Wieviel Steuern fallen bei einer Abfindung an? Berechnung mit Fünftelregel. Berücksichtigt Sonderausgaben und Entgeltersatzleistungen.
                          Zuletzt geändert von Kent; 27.06.2025, 20:03.
                          mfg. - Kent

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                            #14
                            Vielen Dank fuer den Link Kent. Eine sehr interessante Seite bei der man wirklich brauchbare Tipps zu Abfindungen, Dispojahr u.s.w. nachlesen kann. Haette ich in eigener Sache vor Jahren gebrauchen koennen. Aber auch zum Thema Vorauszahlungen von Krankenkassenbeitraegen zur PKV ist der Link bares Geld wert, super!
                            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                              #15
                              Danke für eure Hinweise und Tipps. Sie haben mir erst mal gut weitergeholfen.

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