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VBLKlassik (öffentlicher Dienst) in Ostdeutschland (wie) eintragen?

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    VBLKlassik (öffentlicher Dienst) in Ostdeutschland (wie) eintragen?

    Hallo Zusammen,

    ich bin im öffentlichen Dienst tätig und bin daher mit einer VBLKlassik gemeldet. Ich habe versucht herauszufinden, wie und ob überhaupt diese im Einkommenssteuer-Formular angegeben werden kann oder soll, und bin inzwischen stark verwirrt. Über Unterschiede zwischen West und Ost (in meinem Fall lebe ich im Osten), meine VBLKlassik wurde nach 2005 abgeschlossen. Zudem scheint ja die Eintragung in den Anhang AV zum Thema Riester nur für die Zusatzversicherung zu gelten und nicht für die Klassik. Hat hier jemand eine aktuelle Antwort und nicht eine, die 15 Jahre alt ist? Bitte entschuldigt, wenn ich hier etwas übersehen haben sollte, ich habe gesucht und alles gelesen, was ich finden konnte, ich habe es wenn dann nur übersehen.

    Dankeschön schon einmal im Voraus.

    #2
    Die Pflichtverletzung der VBL Ost (wobei mE relevant ist, ob der Arbeitgeber dem Abrechnungsverbund Ost angehört, nicht ob der Arbeitnehmer im Osten wohnt) ist kapitalgedeckt, der Arbeitnehmer kann wählen, ob die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei nach §3 Nr. 63 EStG aus dem brutto bezahlt wird, oder die Beiträge dem Netto entnommen werden, und die Riester-Förderung mit Zulage/Sonderausgaben in Anspruch genommen werden kann.

    Ohne Kenntnis, welche Variante gewählt wurde (in der Regel wird die erste gewählt), ist keine Antwort möglich. Entweder die Beiträge kommen gar nicht vor, weil sie ja schon steuerfrei geleistet wurden, oder man landet doch in der Anlage AV. Das erklärt die VBL aber eigentlich auch.

    Im Gegensatz zur VBL Klassik West hat die Frage Beginn vor oder nach 2005 aus den oben genannten Gründen keine Relevanz. Scheidepunkt war hier bekanntlich das Urteil des BFH, dass auch Beiträge, die ein Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers leistet, unter 3 Nr 63 fallen können.

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      #3
      Die Pflichtverletzung der VBL Ost ...
      Hallo multi,

      muss das nicht Pflichtversicherung heißen ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Hallo multi,

        muss das nicht Pflichtversicherung heißen ?
        Natürlich.

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