Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage Kap - Zinsen ohne Kapitalsteuerabzug

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage Kap - Zinsen ohne Kapitalsteuerabzug

    Hallo zusammen,
    ich lebe nicht in D sondern im nicht EU Ausland. Ich habe aber ein Konto bei einer deutschen Bank. Ich habe in 2024 Zinsen erhalten, aber keine Steuerbescheinigung. Soweit ich das sehe, wurde auch keine Steuer durch die Bank einbehalten. Die Bank hat das bestätigt mit dem Hinweis, dass ich "steuerlicher Ausländer" sei. Wo muss ich nun die Zinserträge in der Anlage KAP erfassen. Wenn ich sie einfach eintrage, kommen viele Zusatzfragen, die ich nicht beantworten kann oder die nicht zutreffend sind

    Danke
    Floriano

    #2
    Es erscheint etwas paradox, dass du dich der Bank gegenüber als Steuerausländer präsentierst, dann aber anscheinend eine Einkommensteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige abgeben willst (denn die Steuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige hat bekanntlich keine Anlage Kap).

    Kommentar


      #3
      Hallo Floriano

      Wo muss ich nun die Zinserträge
      Vermutlich da wo du wohnst, wo immer das auch ist.


      Gruß - Hans

      Kommentar


        #4
        Zitat von multi Beitrag anzeigen
        Es erscheint etwas paradox, dass du dich der Bank gegenüber als Steuerausländer präsentierst, dann aber anscheinend eine Einkommensteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige abgeben willst (denn die Steuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige hat bekanntlich keine Anlage Kap).
        Stimmt, ich gebe eine Erklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige ab, da mein Einkommen ausserhalb von D, unter Berücksichtigung der Ländergrupee, unter der Grundfreibetragsgrenze liegt

        Kommentar


          #5
          Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
          Hallo Floriano



          Vermutlich da wo du wohnst, wo immer das auch ist.


          Gruß - Hans
          ja leider, da muss ich es auch zusäztlich versteuern, da es kein DBA gibt

          Kommentar


            #6
            Hallo,


            Stimmt, ich gebe eine Erklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige ab, da mein Einkommen ausserhalb von D, unter Berücksichtigung der Ländergrupee, unter der Grundfreibetragsgrenze liegt
            ​Warum willst du denn überhaupt eine Einkommensteuererklärung abgeben?

            Gibt es da eine Vorschrift die ich nicht kenne?

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #7
              Zitat von Floriano Beitrag anzeigen

              Stimmt, ich gebe eine Erklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige ab, da mein Einkommen ausserhalb von D, unter Berücksichtigung der Ländergrupee, unter der Grundfreibetragsgrenze liegt
              In dem Fall würde ich es in Zeile 18 als inländische Erträge, die nicht dem Steuerabzug Unterlagen, erklären. Mindestens die Null in Zeile 17 dürfte obligatorisch sein.

              Kommentar


                #8
                Zitat von multi Beitrag anzeigen

                In dem Fall würde ich es in Zeile 18 als inländische Erträge, die nicht dem Steuerabzug Unterlagen, erklären. Mindestens die Null in Zeile 17 dürfte obligatorisch sein.
                Vielen Dank multi, das hat mein Problem gelöst. Jetzt wird die Eingabe auch akzeptiert

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                  Hallo,


                  ​Warum willst du denn überhaupt eine Einkommensteuererklärung abgeben?

                  Gibt es da eine Vorschrift die ich nicht kenne?

                  Stefan
                  Rentenbezug aus D ....

                  Kommentar


                    #10
                    a leider, da muss ich es auch zusäztlich versteuern, da es kein DBA gibt
                    Schon sehr ungewöhnlich, dass es zwischen EU-Staaten kein DBA gibt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo Charlie24 ,

                      Zitat von Floriano Beitrag anzeigen
                      ich lebe nicht in D sondern im nicht EU Ausland.
                      In '#1 spricht er doch von einem nicht EU-Ausland


                      Gruß - Hans

                      Kommentar


                        #12
                        In '#1 spricht er doch von einem nicht EU-Ausland
                        Glatt überlesen !
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          Hallo Charlie24 ,

                          Glatt überlesen !
                          Kann schon mal passieren, bei der tropischen Hitzewelle!

                          Gruß - Hans

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X