Erbschaftssteuererklärung: Nachmeldung von später aufgefundenem Vermögen

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  • MisterFox
    Neuer Benutzer
    • 05.04.2025
    • 25

    #1

    Erbschaftssteuererklärung: Nachmeldung von später aufgefundenem Vermögen

    Hallo,

    zum Zeitpunkt der Abgabe wusste ich schon, dass da noch etwas auftauchen wird, aber ich kannte weder Betrag noch Größenordnung. Ich habe bei den zusätzlichen Bemerkungen darauf hingewiesen. Jetzt ist das Vermögen in der Größenordnung 100.000 € in meinem Besitz. Gibt es in ELSTER eine Möglichkeit der Nachmeldung? Vielleicht einfach den elektronischen Schriftverkehr in ELSTER dafür verwenden?

    Grüße,
    MisterFox

  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    Vielleicht einfach den elektronischen Schriftverkehr in ELSTER dafür verwenden?
    Das funktioniert m. E. nur, wenn du eine gültige Steuernummer hast, was in Erbschaftsteuerfällen nach meiner Erfahrung eher nicht der Fall ist.

    Bei uns (in Bayern) bekommt man da vorab nur ein Ermittlungskennzeichen mitgeteilt. Ob man das unter Aktenzeichen eintragen kann, weiß ich nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • MisterFox
      Neuer Benutzer
      • 05.04.2025
      • 25

      #3
      Ich habe die Bundesfinanzamtsnummer und das Aktenzeichen aus der Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung. In dieser ist sie in Feld 1 "Aktenzeichen" eingetragen. Die Steuererklärung hatte ich dann per ELSTER vorbereitet und eingereicht.

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45997

        #4
        Die Steuererklärung hatte ich dann per ELSTER vorbereitet und eingereicht.
        Im Erbschaftssteuerformular ist das so möglich. Ob das Aktenzeichen in der Sonstigen Nachricht akzeptiert wird, da habe ich meine Zweifel.

        Das musst du ausprobieren. Du könntest in Absprache mit dem Finanzamt eine korrigierte bzw. ergänzte Erbschaftsteuererklärung erneut übermitteln.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • MisterFox
          Neuer Benutzer
          • 05.04.2025
          • 25

          #5
          Ok, da warte ich mal auf die Antwort vom FA. Meine Anfrage ist bereits raus.

          Besten Dank für die Infos.

          Grüße,
          MisterFox

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          • Picard777
            Erfahrener Benutzer
            • 02.05.2006
            • 7880

            #6
            Ganz notfalls reichst Du die Nachricht unter Deiner Steuernummer / ID-Nummer ein und weist sofort darauf hin, dass das an das Finanzamt Z für Erbschaftsteuer weitergeleitet werden soll.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            • MisterFox
              Neuer Benutzer
              • 05.04.2025
              • 25

              #7
              Danke für den Tipp. Ein Notfall ist es glücklicherweise nicht, denn ich habe alle Infos zeitnah ans FA weitergleitet. Nur hier denke ich, dass das nicht formlos geht.

              Grüße,
              MisterFox

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              • MisterFox
                Neuer Benutzer
                • 05.04.2025
                • 25

                #8
                Antwort vom FA: Einfach einpflegen, evtl. auch eine Bemerkung hinzufügen und nochmals einreichen.

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