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Freiberuflich ohne Einnahmen - Entnahmen in Zeile 106 und Einlagen in Zeile 107 EÜR

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    Freiberuflich ohne Einnahmen - Entnahmen in Zeile 106 und Einlagen in Zeile 107 EÜR

    Liebes Forum, in der EÜR habe ich in 2024 keine Einnahmen anzugeben. Nur Ausgaben. Ich vermute, damit hängt der Fehler zusammen:

    Gefundene Fehler und Konflikte

    Ihre Angaben sind leider nicht korrekt. Die Entnahmen in Zeile 106 und Einlagen in Zeile 107 sind zwingend einzutragen (§ 4 Absatz 4a Satz 6 EStG).
    Mögliche Fehlerquellen
    • Anlage EÜR / Allgemeine Angaben
      1 - Allgemeine Angaben
    • Anlage EÜR / Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen
      7 - Entnahmen und Einlagen i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG

    Sollte ich meine Ausgaben dann auch nicht eintragen? So kann ichs ja nicht abschicken.
    Als freiberuflich gelte ich weiterhin, damit hat das Finanzamt kein Problem. 2025 hatte ich auch schon wieder Einnahmen.
    Was tun?​

    #2
    Natürlich kannst Du Deine Ausgaben eintragen. Aber Du musst den Betrag XY ja in das Betriebsvermögen eingelegt haben, damit Du daraus die Ausgaben bezahlt haben kannst, sofern Du nicht im Betriebsvermögen eine Kasse und / oder Geschäftskonto hast. Und wenn Du das tatsächlich aus der betrieblichen Kasse / Geschäftskonto gezahlt hast, dann waren die Entnahmen und Einlagen ggf. 0 €, was auch einzutragen wäre.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Hallo Frau Mayer,

      wenn es nur Ausgaben gibt, sind diese Ausgaben vermutlich aus der Privattasche bezahlt worden. Mit Blick auf die freiberufliche Tätigkeit und die EÜR sind das dann (private) Einlagen.
      Sollte es ein Firmenfahrzeug geben, müsste auch der evtl. vorhandene private Nutzen daran dort eingetragen werden.

      Der Verlust in der EÜR bleibt mit der Eintragung der Einlage (in gleicher Höhe wie die Ausgaben in der Freiberuflichkeit) "natürlich" bestehen.
      Entnahmen wird es aus dieser Firma keine gegeben haben, die würde ich mit 0 eintragen.

      (Dies ist keine Steuerberatung, sondern meine Meinung zum Thema ohne Anspruch auf 100% Richtigkeit.)

      Kommentar


        #4
        Hallo Picard777,
        wir haben parallel getippt, nun habe ich eine Nachfrage an dich:
        bei einem EÜR-ler gibt es kein Betriebsvermögen in Kasse und Bank, anders als bei einem Bilanzierer.
        Deshalb meine ich, dass die Bezahlung der Ausgaben, wenn es keine Einnahmen gab, immer Privateinlagen sind.

        Stimmst du mir zu oder habe ich einen Denkfehler?

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          #5
          Ich trage 0 ein und Elster meckert...

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            #6
            Ups. Ich hatte eine 0 vergessen in einer dieser Zeilen. Jetzt klappts. Danke für die Aufmerksamkeit!! ;o)

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              #7
              Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
              Hallo Picard777,
              wir haben parallel getippt, nun habe ich eine Nachfrage an dich:
              bei einem EÜR-ler gibt es kein Betriebsvermögen in Kasse und Bank, anders als bei einem Bilanzierer.
              Deshalb meine ich, dass die Bezahlung der Ausgaben, wenn es keine Einnahmen gab, immer Privateinlagen sind.

              Stimmst du mir zu oder habe ich einen Denkfehler?
              Auch bei einem Einnahme-Überschuss-Rechner gibt es Betriebsvermögen. Ob das jetzt der betriebliche PKW, die Kasse, das Geschäftskonto, der Schreibtisch, der PC, das Grundstück, die Waren oder was weiß ich ist, ist egal.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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