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Wo geb ich denn die Riesterbeiträge an?

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    Wo geb ich denn die Riesterbeiträge an?

    Hallo zusammen,

    Gott sei Dank gibt es diese Seite! Hab mich gleich, weil ich (sagt der Name schon) nicht sehr gern die Steuer mache.

    Meine Frau und ich haben beide einen Riestervertrag und ich hab den eigentlich schon immer angegeben (kann ich mich dunkel dran erinnern).
    Aber unter elster.de-Portal werden entsprechende Infos erst in der Sektion "Zusatzangeben für die Steuerberechnung" abgefragt, die ja der Seite zur Folge gar nicht übermittelt werden.
    What???

    Muss man den Wert gar nicht mehr angeben (weil die Daten anderweitig elektronisch übermittelt wurden) oder hab ich ein Feld übersehen???
    Ich bin massiv dankbar für jeden Steuer-Nerd, der mir Anfänger hier helfen kann

    DANKE
    Gruß Matthias

    #2
    Hallo,

    die eigentlichen Vertragssdaten stehen in der Anlage AV.

    Sofern du zur Erstelleung der Erklärung den elektronischen Datenabruf nutzt werden alle Daten automatisch eingetragen. Da die Versicherer die Riesterdaten (auch die jährlichen Beträge) ohnehin an das Finanzamt melden müssen.

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      #3
      In der Anlage AV für die Günstigerprüfung Zulage - Sonderausgabenabzug müssen bereits seit 2019 keine näheren Angaben zum Vertrag mehr eingetragen werden.

      Die Angaben, die dort verlangt werden, wie die zu Kindern oder zum rentenversicherungspflichtigen Entgelt des Vorjahrs müssen alle manuell erfolgen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo ihr zwei,

        danke für die schnelle Antwort. Echt klasse.

        Ich fasse kurz zusammen, was ich verstanden habe:
        Da ich beim Anlegen der Erklärung die Option des elektronischen Datenabrufs gewählt habe (ich glaub da gabs sowas und ich habs gewählt), brauche ich da gar nix mehr angeben, weil die Daten anderweitig ans Finanzamt gingen und die diese auch zuweisen können (jetzt würde auch das Feld bei "Zusatzangaeben für die Steuerberechnung" Sinn machen).

        Gibt es da irgendeine Möglichkeit, wie ich das auch prüfen kann, dass die Daten wirklich korrekt übermittelt wurden? Ich bin misstrauisch, wenn es um Digitalisierung geht beim Staat
        Oder kann ich in einem abschließenden Feld den Steuerprüfer mitteilen, dass er sich melden soll, falls er keine zwei Riesterverträge sieht?

        Gruß Matthias

        Kommentar


          #5
          Ich fasse kurz zusammen, was ich verstanden habe:
          Wenn du die Günstigerprüfung zwischen Riester-Zulage und Sonderausgabenabzug beantragen willst, musst du die Anlage AV ausfüllen,

          automatisch passiert da nichts. Die abgerufenen Beiträge werden in diesem Fall für die Steuerberechnung verwendet.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Oh je, dann bin ich wieder bei der Ausgangsfrage: wo denn?
            Ich mache die Erklärung auf elster.de und finde das Feld net

            In der Anlage AV finde ich ein Kapitel "Beiträge zur Altersvorsorge" mit insgesamt 7 "Zeilen", die alle nach nem Eurobetrag fragen (z.T. mit einem Zusatz "ohne Beiträge. die in einer anderen Zeile geltend gemacht wurden") und keiner passt zu Riester:
            • Zeile 4: Arbeitnehmeranteil laut Nr. 23 a / b der Lohnsteuerbescheinigung(Euro)
            • Zeile 5: Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse; zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen (abzüglich steuerfreier Zuschüsse laut Nr. 22 b der Lohnsteuerbescheinigung)
            • Zeile 6: Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen
            • Zeile 7: Erstattete Beiträge und / oder steuerfreie Zuschüsse zu den Zeilen 4 bis 6 (ohne Zuschüsse, die von den Beiträgen laut Zeile 8 abzuziehen sind und ohne Zuschüsse laut den Zeilen 9 und 10)
            • Zeile 8: Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Verträge) mit Laufzeitbeginn nach dem 31.12.2004 (abzüglich steuerfreier Zuschüsse)
            • Zeile 9: Arbeitgeberanteil / -zuschuss laut Nr. 22 a / b der Lohnsteuerbescheinigung
            • Zeile 10: Arbeitgeberanteil zu gesetzlichen Rentenversicherungen im Rahmen einer pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung

            Ansonsten gibts in AV nix zur Rente, nur andere Vorsorgesachen

            Gruß Matthias

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              #7
              wie gesagt sehe ich nur ein Feld im Kapitel Zusatzangaben für die Steuerberechnung", die nur zur berechnung einer Vorhersage genommen werden und nicht übermittelt.

              O-Text: "Die folgenden Angaben dienen ausschließlich der Steuerberechnung in Mein ELSTER und sind nicht Teil Ihrer Einkommensteuererklärung. Sie werden nicht an das Finanzamt übermittelt. Bitte beachten Sie, dass fehlende Angaben das Ergebnis der Steuerberechnung beeinflussen können."

              Und dort gibts ein Feld für die Altersvorsorge und in Klammern steht sogar "Riester-Beiträge" dabei!
              Wenn ich auf den kleinen Info-Button drücke, steht da: "Tragen Sie in Zeile 10/11 die Summe aller Altersvorsorgebeiträge (ohne Zulage und ohne Erträge) ein, die von Ihrem Anbieter an die Finanzverwaltung übermittelt werden, unabhängig davon, ob es sich um Sparbeiträge oder Tilgungsleistungen handelt. Beiträge zu einem Riester-Vertrag, für die der Anbieter keine Beiträge an die Finanzverwaltung übermittelt, dürfen hier nicht berücksichtigt werden."

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                #8
                Zitat von MatthiasmachtungernSteuer Beitrag anzeigen
                In der Anlage AV finde ich ein Kapitel "Beiträge zur Altersvorsorge" mit insgesamt 7 "Zeilen"
                Du musst in die Anlage AV. Das was Du hier auflistest ist in der Anlage Vorsorgeaufwand.
                Zuletzt geändert von L. E. Fant; 01.07.2025, 20:24. Grund: V>AV

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                  #9
                  Du musst in die Anlage V. Das was Du hier auflistest ist in der Anlage Vorsorgeaufwand.
                  Jetzt verwirrst du ihn aber komplett ! Anlage AV heißt das richtig.

                  Fast täglich wird hier im Forum gefragt, wie man bei der Webanwendung Mein ELSTER benötigte Anlagen zu einer Steuererklärung hinzufügt. Wenn man erstmals eine Einkommensteuererklärung in Mein ELSTER startet, kann man seit dem Jahr 2019 einen Anlagenassistenten nutzen. Einzelheiten sind hier beschrieben: https://forum.elster
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Hab nochmal kräftig auf die A-Taste gedrückt.

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                      #11
                      Zitat von MatthiasmachtungernSteuer Beitrag anzeigen
                      Da ich beim Anlegen der Erklärung die Option des elektronischen Datenabrufs gewählt habe (ich glaub da gabs sowas und ich habs gewählt), brauche ich da gar nix mehr angeben, weil die Daten anderweitig ans Finanzamt gingen und die diese auch zuweisen können (jetzt würde auch das Feld bei "Zusatzangaeben für die Steuerberechnung" Sinn machen).

                      Gibt es da irgendeine Möglichkeit, wie ich das auch prüfen kann, dass die Daten wirklich korrekt übermittelt wurden? Ich bin misstrauisch, wenn es um Digitalisierung geht beim Staat
                      Oder kann ich in einem abschließenden Feld den Steuerprüfer mitteilen, dass er sich melden soll, falls er keine zwei Riesterverträge sieht?
                      Guten Morgen,

                      zu Beginn deiner Steuererklärung wirst du von Elster gefragt ob du elektronische Bescheinigungen einfüllen möchtest. Sofern du diese Frage mit ja beantwortet hast, wurden die Daten die das Finanzamt schon hat in deinen Entwurf übernommen. Du kannst diesen Abruf auch später noch starten indem du deinen Entwurf öffnest und am linken Bildschriemrand die Schaltfläche mit den "3 Punkten" (weitere Aktionen) suchst. Zu den elektronischen Bescheinigungen gehören unter anderem deine Riesterdaten für die Anlage AV.

                      So und welche Daten da übernommen werden kannst du prüfen indem du jetzt in deinem Entwurf die Anlage AV ansiehst, den dort stehen dann Werte drin. Alle Angaben die aus elektronischen Bescheinigungen stammen, sind mit einem entsprechenden Hinweis versehen.

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                        #12
                        Hallo zusammen,

                        danke an alle, die helfen wollen ... ich lese aufmerksam mit, doch bislang noch kein Durchbruch bei mir.

                        Zu der Übernahme elektronischer Bescheinigungen: ich hab die drei Punkte gefunden und den Menüpunkt "Bescheinigungen abrufen/übernehmen", dort heißt es aber "Sie haben dem Abrufen der eigenen Bescheinigungen und Vorausfüllen noch nicht zugestimmt." also muss ich wohl den Riestervertrag selber irgendwo angeben (wie viel Beitrag ich wo zahle)

                        Zu der Anlage AV: Meine Suche richtet sich inzwischen schon auf die Anlage "Vorsorge", weil ich in der Anlage "AV" nix zu Riester sehe, nur das Einkommen (also die Beiträge vom Arbeitgeber). Ich hab inzwischen ein Video gefunden, wo erklärt wird wo man den Riester einträgt ... im Grunde alles, was ich gemacht habe ... in der letzten Minute hier kommt dann der Hinweis auf die Beitragseingabe und das Feld befindet sich tatsächlich in den "Zusatzeingaben für die Steuerberechnung" (genau der Bereich, der dem Finanzamt gar nicht mitgeteilt wird)

                        Wo ist mein Verständnisproblem? Braucht das Finanzamt meine Riesterbeiträge im Detail gar nicht?

                        Gruß Matthias

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                          #13
                          Das FA krieg sie elektronisch, alles o. k. Nur wenn du die Auswirkung für die Probeberechnung wissen willst, musst du die Zusatzangaben machen. Wichtig ist allein die Anlage AV.

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                            #14
                            Zitat von MatthiasmachtungernSteuer Beitrag anzeigen
                            Braucht das Finanzamt meine Riesterbeiträge im Detail gar nicht?
                            Wie Du schon in Deiner Ausgangsfrage vermutet hast und Dir dann auch bestätigt wurde werden die Beiträge vom Anlageinstitut an das Finanzamt übermittelt.

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                              #15
                              Also jage ich ein Phantom?

                              Die Bank übermittelt bereits meine Steuer-Id und das Finanzamt übernimmt alles? (das wäre ein gut gemeinter Service, der aus Intransparenz verwirrend ist)
                              Ich frage mal bei der Bank nach ... kurzes Feedback poste ich hier noch, falls noch andere die gleiche Frage suchen

                              Danke an alle!
                              Gruß, euer "Matthias der ungern Steuern macht"

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