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Umsatzsteuer- Voranmeldung & Differenzbesteuerung

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    Umsatzsteuer- Voranmeldung & Differenzbesteuerung

    Hallo Zusammen!

    Bevor ich einen weiteren Fehler in meiner Berichtigten UstVa mache, wollte ich kurz nachfragen um schwierigkeiten zu vermeiden..

    Ich führe ein Gewerbe bei dem der großteil der Umsätze nach §25 Differenzbesteuerung versteuert werden.

    Sagen wir ich habe in Zeile 13 Kennzahl 81 "Umsätze zum Steuersatz von 19%" 2000€ stehen, habe aber zusätzlich Ware von Privatpersonen in Höhe von 10000€ gekauft und für 13000€ verkauft, trage ich dann zu den 2000€ zusätzlich 2430€ ein (sprich die Nettosumme vom 3000€ Brutto gewinn), alsooo 4430€, richtig?

    Und was ist wenn ich in dem Quartal mehr eingekauft habe, als ich verkauft habe, dann kriege ich im Regelfall UST. zurück.
    Kann aber schwer einen Minus Betrag in das Feld eintragen, oder ist das Legitim? Oder habe ich das Gesamtbild falsch verstanden?

    Danke im Voraus!

    #2
    Zitat von Alexhkk Beitrag anzeigen
    §25 Differenzbesteuerung
    § 25a!

    Zitat von Alexhkk Beitrag anzeigen
    2430€ ... sprich die Nettosumme vom 3000€ Brutto
    2521 €!

    Zitat von Alexhkk Beitrag anzeigen
    gewinn
    Differenz!

    ​​
    Zitat von Alexhkk Beitrag anzeigen
    Und was ist wenn ich in dem Quartal mehr eingekauft habe, als ich verkauft habe, dann kriege ich im Regelfall UST. zurück
    Natürlich nicht, wenn man keine Umsatzsteuer bezahlt hat, dann kann man keine zurückkriegen.

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      #3
      Natürlich nicht, wenn man keine Umsatzsteuer bezahlt hat, dann kann man keine zurückkriegen.​
      Also was ich mir dabei gedacht habe, weiß ich selber nicht.

      Danke für die Antwort!

      Aber, dass man die Differenz zwischen EK und VK in Zeile 13 Kennzahl 81 "Umsätze zum Steuersatz von 19%" eintragen muss, ist Korrekt, ja?

      Kommentar


        #4
        Zitat von Alexhkk Beitrag anzeigen
        Aber, dass man die Differenz zwischen EK und VK in Zeile 13 Kennzahl 81 "Umsätze zum Steuersatz von 19%" eintragen muss, ist Korrekt, ja?
        Ja!

        Und man muss das irgendwo einzeln aufzeichnen - also wie sich der Betrag in Kz 81 zusammensetzt, muss zweifelsfrei nachvollziehbar sein.

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          #5
          Alles klar!
          Danke mein Bester

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