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Anlage V - Vermietung und Verpachtung

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    Anlage V - Vermietung und Verpachtung

    Hatte für 2023 den Mangel mitgeteilt bekommen, dass die Anlage V fehle. Ich hatte jedoch weder vermietet noch verpachtet, und dem Finanzamt das auch über Elster mitgeteilt. Dennoch erschien auf dem Steuerbescheid eine fiktive Einkommenssumme von 1000 €für Vermietung und Verpachtung, wegen Nichtübermittlung der Anlage V.

    Nun habe ich also versucht, für 2024 eine leere Anlage V auszufüllen (0, 0, 0 ..) aber das führt schon auf der ersten Seite zu einer unlogischen Fehlermeldung (siehe Anhänge). Demnach hätte ich eine Verwendung als Ferienwohnung angegeben, ohne die Fläche anzugeben. Und auf den folgenden Seiten ist auch alles rot, weil Elster offenbar eine Anlage V nicht akzeptiert, die ausweist, dass man NICHT vermietet oder verpachtet hat.

    Meine Frage: was mache ich dabei falsch, wenn ich versuche, wenigstens über die Anlage mitzuteilen, dass ich das Objekt weder vermiete noch verpachte? Finden Sie die Fehlermeldung nicht auch unlogisch; oder steckt da ein Fehler von mir hinter?
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    #2
    Dass eine Wohnung Null Quadratmeter haben soll ist einfach unlogisch. Wenn man keine Ferienwohnung vermietet, dann lässt man die Angaben dazu auch weg.
    Wenn man gar nicht vermietet, dann lässt man die Anlage V weg.

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      #3
      Hallo,

      wie kam denn das Finanzamt auf die Idee, dass vermietet wurde? Und wieso eine Schätzung von nur 1.000 Euro?
      Was ist denn das für ein Objekt?

      Jedenfalls erklärt man nur Einkünfte die man auch hatte.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Danke, ja, das wüsste ich auch alles gerne. ;-)
        Na gut, bis Mai 2022 hatte ich einen Teil vermietet. Einfamilenhaus, ca. 200 m2, ca. 50 m2 vermietet. Aber auch für 2022 ganz normal abgerechnet, mit den Daten, also "vermietet bis 30. April 2022". In 2022 hatte das Finanzamt keine Probleme damit. Deshalb war ich überrascht über die Anforderung der Anlage V für 2023. Und auch, dass meine informelle Erklärung, immerhin auf Briefkopf und mit meiner Unterschrift und Eingangsbestätigung von Elster offenbar unberücksichtigt blieb. Und aus welchen Fingern sie sich die 1000 €uro gesaugt hatten, weiss ich auch nicht. Die Miete war so etwas um 350 € gewesen.

        Gut, wie bringe ich dem Finanzamt dann via Elster bei, dass ich seit Mai 2022 nicht mehr vermiete, wenn sie meine Erklärung nicht akzeptieren, sondern auf Anlage V bestehen; die sich aber für 0,0,0 nicht ausfüllen lässt?

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          #5
          Hallo,

          ich würde einfach schreiben, dass es keine Einkünfte aus Vermietung (mehr) gibt. Entweder über Elster, oder formlos schriftlich mit Unterschrift.
          Falls dann immer noch eine Anlage V gefordert würde wäre ich so dreist und wurde ein leeres Formular einreichen.

          In meinem Bekanntenkreis gab es mal etwas ähnliches. Es wurde ein Zweifamilienhaus gekauft, aber von der Familie komplett alleine genutzt.
          Das Finanzamt hat dann im ersten Jahr auch gefragt, was denn mit den Mieteinkünften sei (sowas kann auch ein fast automatisch ablaufender Vorgang sein).
          Es konnte aber leicht geklärt werden, eben durch Schilderung der Realität.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Das Finanzamt sollte natürlich über die Beendigung der Vermietung informiert werden. Das kannst Du z. B. mit der Sonstigen Nachricht an das Finanzamt machen.

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              #7
              (Bitte gut lesen ) Genau das hatte ich gemacht.
              1. "Beendigung des Mietverhältnisses" im Antrag für 2022.
              2. Einen Brief mit Briefkopf und Unterschrift, PDF, als Sonstige Nachricht geschickt, Empfangsbestätigung bekommen.

              Dennoch, ganz herzlichen Dank für die Antworten! - Ist eine tolle Community hier!

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