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Abgeltungssteuer unabhängig von Einkommenssteuer?

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    Abgeltungssteuer unabhängig von Einkommenssteuer?

    (Ich hoffe, diese Frage ist zulässig, auch wenn sie zunächst nicht direkt Elster betrifft?)
    Mache ich da einen Fehler in Elster, oder ist die Abgeltungssteuer wirklich unabhängig vom Rest des Einkommens (bis auf den Prozentsatz)?
    Also, wenn fiktiv die Einkommensteuerbelastung 0,00 € ist, und ich habe 1200,00 ausländisches Zinseinkommen, sagt mir die Prüfung und Berechnung in Elster, dass ich an die 50 Euro Einkommenssteuer zu zahlen habe. Diese wird also nicht auf das 'normale' Einkommen einfach als Einnahme mit drauf geschlagen, so dass ich weiterhin unter die Freibetragsgrenze fallen könnte?

    #2
    Hallo,

    es gibt zwei unterschiedliche Szenarien (Günstigerprüfung, und eben nicht).

    Nur wenn du die Günstigerprüfung beantragst (Anlage KAP Zeile 4) wird geprüft, ob eine Versteuerung zum persönlichen Steuersatz besser ist. Und wenn ja dann wird es auch so gemacht.

    Also kreuz die Zeile 4 mal an, du wirst sehen, dass es dann höchstwahrscheinlich zu keinen Steuern kommt.
    Wichtig: Dann müssen alle Kapitalerträge erklärt werden, auch die inländischen die bereits komplett versteuert wurden.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Danke, das war der trick!
      (Auch wenn ich gedacht hätte, Elster würde mich darauf hinweisen, oder das vorschlagen)

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        #4
        Zitat von Digard Beitrag anzeigen
        Danke, das war der trick!
        (Auch wenn ich gedacht hätte, Elster würde mich darauf hinweisen, oder das vorschlagen)
        Mein Elster gibt keine Hinweise zur Optimierung von Steuern. Wenn man das will, braucht man andere Software, einen Lohnsteuerverein oder Steuerberater.

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