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steuerfreies Reinigungsgeld in ESt 2024 wo eintragen?

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    steuerfreies Reinigungsgeld in ESt 2024 wo eintragen?

    In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung findet sich in Zeile 36 als "steuerfrei gezahltes Reinigungsgeld" ein Betrag, den der Arbeitgeber gezahlt hat. Muss ich diesen Betrag in Anlage N eintragen - und wenn ja, wo? Für 2024 mache ich noch keine Datenübernahme, daher muss ich die Zeile selber herausfinden...
    Danke für Hilfe vorab!
    Gruß
    Kohli

    #2
    Hallo kohli,

    Benutze doch einfach den Bescheinigungsabruf, dann wird alles automatisch an die richtige Stelle eingetragen und du hast keine Sorgen mehr.

    Gruß - Hans

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      #3
      Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
      dann wird alles automatisch an die richtige Stelle eingetragen
      Ist das so? Auch die Nummer 36?

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        #4
        Zitat von kohli Beitrag anzeigen
        "steuerfrei gezahltes Reinigungsgeld" ein Betrag, den der Arbeitgeber gezahlt hat.
        Der Eintrag ist m.E. rein informativ und erscheint nicht in der ESt. Der Entgeltbestandteil ist steuerfei(!) und daher irrelevant für die Einkünfte.

        mfg. - Kent

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          #5
          ....dann werde ich einfach mal nichts eintragen. Irgendwo habe ich inzwischen noch gefunden, dass Beträge ab Zeile 33 der Lohnsteuerbescheinigung vom FA nicht beachtet werden.
          Danke für die Reaktionen!
          Gruß
          Kohli

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            #6
            Zitat von Kent Beitrag anzeigen

            Der Eintrag ist m.E. rein informativ und erscheint nicht in der ESt. Der Entgeltbestandteil ist steuerfei(!) und daher irrelevant für die Einkünfte.
            Allerdings wäre mE dieser Betrag, wenn jemand Kosten für Reinigung (ich vermute sehr stark, dass diese Arbeits- oder Dienstkleidung betrifft) als Werbungskosten geltend macht, von den realen Kosten abzuziehen.

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              #7
              Danke für den Hinweis! Betrifft tatsächlich Dienstkleidung - diesbezüglich werden keine Werbungskosten erklärt....

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