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umgelegte Kosten - Zeile 73

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    umgelegte Kosten - Zeile 73

    Guten Tag,
    bin neu hier im Forum. Mache zum ersten Mal meine Steuererklärung selbst und übernehme die Daten meines ehemaligen Steuerberaters.

    Habe zwei Wohnungen in einem Haus, wovon eine unentgeltlich meinen Eltern überlassen ist und eine Wohnung vermietet wird. In der Zeile 73 für umgelegte Kosten wurden immer nur die Kosten für die Mietwohnung eingetragen und nicht die umgelegten Kosten für meine Eltern.

    Für die Werbungskosten ab Zeile 36 kann ich das verstehen (Schuldzinsen, Erhaltungsaufwendungen ...).


    Die umgelegten Kosten für meine Eltern (Wasser, Grundsteuer, Müllabfuhr, Versicherungen) wurden aber immer dem Einkommen aufgeschlagen (wie beim vermieteten Anteil). Ist es daher richtig, dass in der Zeile 73 die umgelegten Kosten für die unentgeltlich überlassenen Wohnung an die Eltern nicht eingetragen werden (nur der vermietete Anteil)?
    Das erscheint mir unlogisch, da die umgelegten Kosten für meine Eltern tatsächlich anfallen und daher kein wirkliches Einkommen darstellen.

    Leider kann ich meinen Steuerberater nicht mehr fragen, was er sich dabei gedacht hat.
    Zuletzt geändert von fachinformatiker; 07.07.2025, 21:16.

    #2
    Nach §9 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen.

    Bei Umlagen für eine unentgeltlich überlassene Wohnung ist dies definitiv nicht der Fall.
    Die von deinen Eltern erhaltenen Umlagen als steuerpflichtige Einnahme zu erfassen ist/war aber genauso falsch. Auf der Einnahmenseite dürfen auch nur die erhaltenen Umlagen erfasst werden, welche deine Mieter zahlen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      Ich habe dazu folgende Hinweise im Internet gefunden: Bei einer unentgeltlichen Ueberlassung entstehen keine steuerpflichtigen Einkuenfte. Demzufolge ist mangels Ueberschusserzielungsabsicht kein Abzug von Werbungskosten moeglich. Die laufenden Kosten oder Renovierungskosten wuerden daher steuerlich unberuecksichtigt bleiben. Es ist jedoch zu pruefen, ob die Voraussetzungen einer freigebigen Zuwendung vorliegen, die der Schenkungsteuer unterliegt. Bei einer unentgeltlichen Ueberlassung ist unter Erfuellung weiterer Voraussetzungen von einer monatlichen Schenkung auszugehen, die zur Entstehung von Schenkungsteuer fuehren kann.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Hallo,

        Die umgelegten Kosten für meine Eltern (Wasser, Grundsteuer, Müllabfuhr, Versicherungen) wurden aber immer dem Einkommen aufgeschlagen (wie beim vermieteten Anteil).​
        Wieso erklärst du diese(!) Umlagen überhaupt?
        In die Steuererklärung gehört nur die vermietete Wohnung, und auch nur die dazu gehörenden Kosten.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Erstmal herzlichen Dank für die Ratschläge und Antworten.
          Habe das von meinem Steuerberater übernommen, der das 10 Jahre lang so eingetragen hat.

          Habe dazu auch das gefunden, wo ein Beispiel für eine verbilligte Wohnung mit weniger als 50% der ortsüblichen Miete eingetragen werden. Dort werden auch die Einnahmen aus den Nebenkosten angegeben und die Werbungskosten von dem Anteil entsprechend der verringerten Miete reduziert. Im Beispiel um 60%, Das Formular entspricht nicht mehr dem heutigen.

          https://helpdesk.stotax.de/filesyste...age_V_2023.pdf (Ab Seite 6 unten)

          Ich denke, ich rechne den Nebenkostenanteil meiner Eltern einfach raus und gebe nur die Nebenkosten des vermieteten Anteils an, die auch als Werbungskosten angegeben werden. Mal sehen, was das Finanzamt sagt.

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            #6
            Hallo,

            dein Beispiel ist aber doch für eine verbilligte Vermietung, da muss man die Miete natürlich angeben und auch versteuern, und kann - reduziert - auch Werbungskosten abziehen.
            Du sagtest aber unentgeltlich, und das muss man dann gar nicht erklären - kann aber natürlich auch keine Werbungskosten geltend machen.

            Ich denke, ich rechne den Nebenkostenanteil meiner Eltern einfach raus und gebe nur die Nebenkosten des vermieteten Anteils an, die auch als Werbungskosten angegeben werden.​
            Richtig, mach‘ das so.
            Allenfalls könnte das Finanzamt nachfragen, was denn mit der 2. Wohnung geschehen ist. Das lässt sich dann aber leicht aufklären.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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