Hallo und guten Abend!
Habe folgende Frage zu den Einträgen der Kontoführungsgebühren meiner Frau und meine Wenigkeit (Rentnerin, Pensionär)
Ich habe in meiner Erklärung in der Anlage N unter Punkt 17 (Werbungskosten in Sonderfällen) die 16 Euro eingetragen (Sind angeblich übernommen worden von vorher!
Ebenso ist unter Punkt 14 (Weitere Werbungskosten) ebenfalls die 16 Euro Kontoführungsgebühren eingetragen ?
Also insgesamt 2 mal ! Wenn ich aber unter Punkt 17 die Kosten rausnehme, dann bekomme ich einen Hinweis bei der Prüfung !
Lass ich beide drin, dann geht die Prüfung komplett ohne Fehler !
Das gleiche Prozedere ist auch bei meiner Frau doppelt eingetragen ??
Hat da bitte jemand einen Tipp für mich? Es dürfte doch nur einmal die Gebühren eingetragen werden ? Aber wo ?
Habe folgende Frage zu den Einträgen der Kontoführungsgebühren meiner Frau und meine Wenigkeit (Rentnerin, Pensionär)
Ich habe in meiner Erklärung in der Anlage N unter Punkt 17 (Werbungskosten in Sonderfällen) die 16 Euro eingetragen (Sind angeblich übernommen worden von vorher!
Ebenso ist unter Punkt 14 (Weitere Werbungskosten) ebenfalls die 16 Euro Kontoführungsgebühren eingetragen ?
Also insgesamt 2 mal ! Wenn ich aber unter Punkt 17 die Kosten rausnehme, dann bekomme ich einen Hinweis bei der Prüfung !
Lass ich beide drin, dann geht die Prüfung komplett ohne Fehler !
Das gleiche Prozedere ist auch bei meiner Frau doppelt eingetragen ??
Hat da bitte jemand einen Tipp für mich? Es dürfte doch nur einmal die Gebühren eingetragen werden ? Aber wo ?
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