Frage zu Kontoführungsgebühren

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  • harry_trier
    Benutzer
    • 19.01.2011
    • 98

    #1

    Frage zu Kontoführungsgebühren

    Hallo und guten Abend!
    Habe folgende Frage zu den Einträgen der Kontoführungsgebühren meiner Frau und meine Wenigkeit (Rentnerin, Pensionär)

    Ich habe in meiner Erklärung in der Anlage N unter Punkt 17 (Werbungskosten in Sonderfällen) die 16 Euro eingetragen (Sind angeblich übernommen worden von vorher!
    Ebenso ist unter Punkt 14 (Weitere Werbungskosten) ebenfalls die 16 Euro Kontoführungsgebühren eingetragen ?
    Also insgesamt 2 mal ! Wenn ich aber unter Punkt 17 die Kosten rausnehme, dann bekomme ich einen Hinweis bei der Prüfung !
    Lass ich beide drin, dann geht die Prüfung komplett ohne Fehler !
    Das gleiche Prozedere ist auch bei meiner Frau doppelt eingetragen ??

    Hat da bitte jemand einen Tipp für mich? Es dürfte doch nur einmal die Gebühren eingetragen werden ? Aber wo ?
    ____________________________________________
    Gruß Harry
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    Wer laufende Versorgungsbezüge bezieht, muss die Werbungskosten daraus auf Seite 17 -Werbungskosten in Sonderfällen eintragen.

    Wenn es außer den 16 € keine Werbungskosten gibt, macht das allerdings keinen Sinn, da ein WK-Pauschbetrag von 102,00 € automatisch berücksichtigt wird.

    Den Eintrag auf Seite 14 würde ich löschen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • harry_trier
      Benutzer
      • 19.01.2011
      • 98

      #3
      Hallo und vielen Dank für die Rückantwort !
      Also kann ich bei mir die Kosten bei Punkt 14 auslöschen und bei meiner Frau dann nur unter Punkt 14 eintragen und bei Punkt 17 auslöschen ??
      ____________________________________________
      Gruß Harry

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45930

        #4
        Also kann ich bei mir die Kosten bei Punkt 14 auslöschen und bei meiner Frau dann nur unter Punkt 14 eintragen und bei Punkt 17 auslöschen ??
        Wenn deine Frau noch aktiv beschäftigt ist, wäre das korrekt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • harry_trier
          Benutzer
          • 19.01.2011
          • 98

          #5
          Meine Frau arbeitet NICHT mehr ? Dann auch unter Punkt 17 ??
          ____________________________________________
          Gruß Harry

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45930

            #6
            Meine Frau arbeitet NICHT mehr ? Dann auch unter Punkt 17 ??
            Erhält sie denn ebenfalls eine Betriebsrente oder eine Beamtenpension ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • harry_trier
              Benutzer
              • 19.01.2011
              • 98

              #7
              Sie erhält eine gesetzliche Rente und eine betriebliche Rente von Bosch !
              ____________________________________________
              Gruß Harry

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45930

                #8
                Sie erhält eine gesetzliche Rente und eine betriebliche Rente von Bosch !
                Sowohl für die gesetzliche Rente wie für die Betriebsrente wird jeweils ein WK-Pauschbetrag von 102 € gewährt.



                Wenn man mit den tatsächlichen Werbungskosten nicht darüber kommt, kann man sich die Erfassung komplett sparen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                • harry_trier
                  Benutzer
                  • 19.01.2011
                  • 98

                  #9
                  Vielen herzlichen Dank für die Hinweise !!
                  Noch einen schönen Abend !
                  ____________________________________________
                  Gruß Harry

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