Guten Abend,
ich habe zwei Fragen zum korrekten steuerlichen Umgang mit einem Jobticket:
1.) Ich bekomme von meinem Arbeitgeber ein vergünstigtes Jobticket (AG zahlt einen Teil). In meiner Lohnsteuerbescheinigung taucht dies in Zeile Nr. 17 auf. Wenn ich in Elster die Datenübertragung nutze, erscheint der entsprechende Wert auch in der Anlage N unter dem Punkt Entfernungspauschale.
Ist der geldwerte Vorteil damit ausreichend erklärt oder muss ich an anderer Stelle in der Erklärung noch etwas vermerken, angeben oder berechnen?
2.) Kann ich - trotz des Jobtickets - die Entfernungspauschale "normal" beantragen oder muss ich hier ggf. etwas beachten?
Ich danke für die Hilfe!
Freundliche Grüße,
ich habe zwei Fragen zum korrekten steuerlichen Umgang mit einem Jobticket:
1.) Ich bekomme von meinem Arbeitgeber ein vergünstigtes Jobticket (AG zahlt einen Teil). In meiner Lohnsteuerbescheinigung taucht dies in Zeile Nr. 17 auf. Wenn ich in Elster die Datenübertragung nutze, erscheint der entsprechende Wert auch in der Anlage N unter dem Punkt Entfernungspauschale.
Ist der geldwerte Vorteil damit ausreichend erklärt oder muss ich an anderer Stelle in der Erklärung noch etwas vermerken, angeben oder berechnen?
2.) Kann ich - trotz des Jobtickets - die Entfernungspauschale "normal" beantragen oder muss ich hier ggf. etwas beachten?
Ich danke für die Hilfe!
Freundliche Grüße,
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