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Fragen zum Jobticket

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    Fragen zum Jobticket

    Guten Abend,

    ich habe zwei Fragen zum korrekten steuerlichen Umgang mit einem Jobticket:

    1.) Ich bekomme von meinem Arbeitgeber ein vergünstigtes Jobticket (AG zahlt einen Teil). In meiner Lohnsteuerbescheinigung taucht dies in Zeile Nr. 17 auf. Wenn ich in Elster die Datenübertragung nutze, erscheint der entsprechende Wert auch in der Anlage N unter dem Punkt Entfernungspauschale.
    Ist der geldwerte Vorteil damit ausreichend erklärt oder muss ich an anderer Stelle in der Erklärung noch etwas vermerken, angeben oder berechnen?

    2.) Kann ich - trotz des Jobtickets - die Entfernungspauschale "normal" beantragen oder muss ich hier ggf. etwas beachten?

    Ich danke für die Hilfe!

    Freundliche Grüße,​
    Zuletzt geändert von DoktorSmoke05; 09.07.2025, 19:47.

    #2
    Hallo,

    die Entfernungspauschale kannst und musst du sogar erklären.

    Die Pauschale selbst wird gewährt sobald und Fahrten zu einer Arbeitsstätte hast, egal welches Transportmittel du dafür nutzt. Einzig für den Höchstbetrag spielt es eine Rolle ob man den eigenen PKW nutzt oder nicht.

    Und erst durch die richtige Erklärung deiner Kosten kann die Erstattung deines Arbeitgebers richtig berücksichtigt werden.

    Kommentar


      #3
      Guten Abend,

      vielen Dank für die Antwort. Ich werde die Entfernungspauschale entsprechend beantragen; zusätzlich werde ich entsprechend im Feld Nr. 37 ("Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln") die von mir gezahlten Kosten des Jobtickets angeben (Also natürlich ohne den durch den AG gezahlten Betrag). Damit - sowie den o.g. "Arbeitgeberleistungen lt. Nr. 17 der Lohnsteuerbescheinigung" müsste ich den geldwerten Vorteil des Jobtickets für die Erklärung hinreichend berücksichtigt haben? Oder übersehe ich hier noch etwas?

      Vielen Dank für die Hilfe!

      Freundliche Grüße

      Kommentar


        #4
        Also natürlich ohne den durch den AG gezahlten Betrag
        Das ist wahrscheinlich falsch. Wenn der AG an dich erstattet hat, wären m. E. die Gesamtkosten des Job-Tickets zu erklären.

        Du siehst in der Vorausberechnung, wie sich die unterschiedlichen Eingaben auswirken.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Vielen Dank für die Antwort,

          "gilt" das denn als Erstattung? Der AG bezuschusst das Ticket und und zahlt / erstattet seinen Betrag nicht direkt an mich aus; ich zahle lediglich den um den Zuschuss des AG reduzierten Betrag.

          Kommentar


            #6
            Meines Erachtens ist das trotzdem eine Erstattung. Der Betrag wird ja unter Nummer 17 der Lohnsteuerbescheinigung als

            Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ausgewiesen und landet in

            Zeile 54 der Anlage N unter Arbeitgeberleistungen laut Nr. 17 der Lohnsteuerbescheinigung (steuerfrei ersetzt)​
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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