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    Ehrenamtspauschale

    Mein Sohn hat am 19.01.2024 für 2023 eine Ehrenamtspauschale über 300 € erhalten. Beim VAst-Abruf für das Jahr 2023 wird nichts eingestellt.

    Greift hier das Zuflussprinzio, oder wird der Betrag nicht per VAst mitgeteilt?

    #2
    ... oder wird der Betrag nicht per VAst mitgeteilt?
    Davon gehe ich aus. Bei einer Zahlung am 19.01.2024 für das Jahr 2023 ist eine Zuordnung zu 2023 normalerweise nicht möglich.

    Siehe § 11 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Davon gehe ich aus. Bei einer Zahlung am 19.01.2024 für das Jahr 2023 ist eine Zuordnung zu 2023 normalerweise nicht möglich.
      Danke Charlie?

      Demzufolge müssten wir den Betrag für 2024 abrufen können?

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        #4
        Demzufolge müssten wir den Betrag für 2024 abrufen können?​
        Davon gehe ich jetzt nicht aus. Wer ist denn die zahlende Stelle ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Ob die von genannte Ehrenamtspauschale unter die Definition "Zuschuesse und Erstattungen von Behoerden / oeffentlichen Stellen" faellt, koennen wir nicht beurteilen. Aber der Zahlende muss doch wissen, ob er den Betrag dem Finanzamt gemeldet hat und muesste deinem Sohn dazu eine Auskunft geben. Hinweis: wer einer ehrenamtlichen Taetigkeit nachgeht, kann dafuer bis zu 840 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wer ist denn die zahlende Stelle ?
            Der Zahlende nennt sich:

            Spezial Olympics Deutschland

            und hat die Zahlungen nach § 3 Nr 26 a bestätigt.

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              #7
              Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
              Ob die von genannte Ehrenamtspauschale unter die Definition "Zuschuesse und Erstattungen von Behoerden / oeffentlichen Stellen" faellt, koennen wir nicht beurteilen. Aber der Zahlende muss doch wissen, ob er den Betrag dem Finanzamt gemeldet hat und muesste deinem Sohn dazu eine Auskunft geben. Hinweis: wer einer ehrenamtlichen Taetigkeit nachgeht, kann dafuer bis zu 840 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen.
              Das ist soweit richtig, beantworet aber nicht die Frage, ob die Daten per VAst abgerufen werden können.

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                #8
                Die SOD ist ein eingetragener Verein und wird sicherlich keine Meldung an das Finanzamt machen. In der vorausgefuellten Steuererklaerung (VaSt) kommen lt. Elster nur die folgenden Betraege, die der Steuerverwaltung zu einer Person uebermittelt wurden:
                • bei der Finanzverwaltung gespeicherte Stammdaten (Name, Adresse, Bankverbindung, Religion)
                • vom Arbeitgeber uebermittelte Lohnsteuerbescheinigungen
                • Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld)
                • Mitteilungen ueber den Bezug von Rentenleistungen
                • Beitraege zu Kranken- und Pflegeversicherungen
                • Vorsorgeaufwendungen (zum Beispiel Riester- oder Ruerup-Vertraege)
                • Zuschuesse und Erstattungen von Behoerden / oeffentlichen Stellen (zum Beispiel Zuschuss zur Krankenversicherung)
                • Beitraege fuer Vermoegenswirksame Leistungen (VWL / VL)
                • Kapitalertraege mit Freistellungsauftrag
                Wenn dein Sohn keine weiteren Zahlungen dieser Art ueber den Freibetrag erhalten hat, ist das doch voellig irrelevant. Also wieso willst du den Betrag partout abrufen bzw. auffuehren?
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                  #9
                  Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                  Die SOD ist ein eingetragener Verein und wird sicherlich keine Meldung an das Finanzamt machen.
                  Stimmt offentsichtlich. Ich habe mal die Erklärung von 2022 angeschaut. Da ist die Ehrenamtspauschle auch nicht beim Abruf dabei, obwohl sie noch im Dezember ausgezahlt wurde.
                  Wenn dein Sohn keine weiteren Zahlungen dieser Art ueber den Freibetrag erhalten hat, ist das doch voellig irrelevant. Also wieso willst du den Betrag partout abrufen bzw. auffuehren?
                  Weil das FA die Abgabe der 2023er Erklärung angemahnt hat und ich natürlich richtige Angaben machen will. Sicherlich wäre er nicht zur Abgabe verpflichtet, aber da müsste ich bei der Veranlagungsstelle schriftlich eine Freistellung beantragen. Und bevor ich das mache sende ich lieber die Erklärung, zumal er ab 2024 infolge einer notwendigen Feststellungserklärung aufgrund einer Erbschaft ohnehin pflichtig wird.

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