Mein Sohn hat in 2023 SGB-Leistungen zu Teilhabe am Arbeitsleben nach §§ 112 ff. SGB III erhalten, die beim VAst-Abruf nicht übernommen wurden. Nun frage ich mich, ob dies überhaupt Lohnersatzleistungen sind. Und wenn nicht, ob und ggf. wo diese zu erfassen sind?
Fragwürdige Lohnersatzleistungen
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