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Honorardozent - Anlage N oder S?

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    Honorardozent - Anlage N oder S?

    Hallo an alle und schon im Vorfeld herzlichen Dank für die Hilfe!

    Ich bin nebenberuflich als Dozent an einer privaten Hochschule tätig. Die Übungsleiterpauschale fällt damit flach. Mich interessiert nun Folgendes:

    Die Hochschule hat ca. 10% des Betrages als Lohnsteuer direkt abgeführt, die Daten wurden alle direkt dem Finanzamt übermittelt und tauchen in Elster nun unter Anlage N quasi als Zweitjob mit Steuerklasse 6 auf. Meinem Verständnis nach muss es doch aber in S als nebenberufliche Tätigkeit oder?
    Bzw. - macht es am Ende einen Unterschied?

    Danke!

    Michael

    #2
    Am Ende wahrscheinlich nicht. Wenn es lohnversteuert wurde, wird es im Zweifel auch Arbeitslohn sein. Vielleicht hat das eine Lohnsteueeraußenprüfung beim Arbeitgeber mal so gesehen.

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      #3
      Anlage S wird fuer Einkuenfte aus selbststaendiger Arbeit genutzt - und das liegt hier wohl anscheinend nicht vor. Ansonsten haette die Hochschule auch keine Lohnsteuer abgefuehrt. Aber das muesste sich doch aus deinem Vertrag mit Hochschule ergeben - oder steht da etwa irgendwas ueber eine selbstaendige Taetigkeit drin?
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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