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Anlage energetische Massnahmen - wo Umfeldmassnahmen eintragen??

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    Anlage energetische Massnahmen - wo Umfeldmassnahmen eintragen??

    Hallo an alle,

    habe in 2024 energetische Massnahmen in einem Altbau ausführen lassen, ausgefüllte Musterbescheinigung liegt vor. Es gibt dort die Rubrik für Umfeld-/Wiederherstellungsarbeiten und selbst erworbene Materialien - wo werden diese Aufwendungen in der Anlage energetische Massnahmen eingetragen?

    #2
    Meiner Meinung nach müssen die Aufwendungen beim begünstigten Objekt in Teilseite 2 eingetragen werden.

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      #3
      Danke für die Info, aber auf Seite 2 der Anlage geht es um Energetische Maßnahmen aus den Vorjahren und Angaben zu Miteigentumsanteilen!?!

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        #4
        Nein, Du musst auf 1 - Begünstigtes Objekt gehen, nicht auf 2 - Anteile an der Steuerermäßigung laut gesonderter und einheitlicher Feststellung.

        image.png

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          #5
          Ja genau, da kann man die einzelnen Maßnahmen eintragen, jedoch fehlt mir die Spalte für die dadurch notwendigen Umfeld- bzw. Wiederherstellungsarbeiten wie zum Beispiel Putz, Maler etc. und selbst erworbene Materialien, die auch angerechnet werden. In der vom Fachunternehmen ausgefüllten Musterbescheinigung gibt es dafür eine Spalte, aber nicht in der Anlage, wo ich die Summen übertragen muss.

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            #6
            Sieht die Bescheinigung nicht so aus wie hier: https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=2 ? Da müsste doch die laufende Nummer eingetragen sein, zu der der jeweilige Posten gehört.

            image.png

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              #7
              Ja, die Bescheinigung sieht so aus - ich meine jedoch die Anlage in Elster, in die ich die Summen aus der o. g. Bescheinigung übertragen muss ...

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                #8
                Was steht denn jetzt in der Bescheinigung, bei Lfd. Nr. lt. IV.? Danach richtet sich doch, wo die Posten einzutragen sind.

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                  #9
                  Unter der Lfd. Nr. lt. IV ist eine Summe X für Umfeldmassnahmen eingetragen - und trotzdem weiß ich nicht, in welche Zeile ich diese Summe in der Anlage von Elster übertragen soll (Zeile 11-26). Das ist doch hier meine Frage.

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                    #10
                    Die Summe X steht doch sehr wahrscheinlich in der rechten Spalte vor dem Wort Euro. Aber was steht in der linken Spalte im Feld unter der Überschrift Lfd. Nr. lt. IV.?​

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                      #11
                      In dieser Spalte wird nichts eingetragen - aber ich fürchte, wir kommen nicht auf einen Nenner ... Du redest von der Bescheinigung und ich rede vom Elster-Formular ... ich glaube, ich rufe am Montag das Finanzamt an ... vielen Dank für die Mühe.

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                        #12
                        Zitat von Hasi? Beitrag anzeigen
                        Du redest von der Bescheinigung und ich rede vom Elster-Formular
                        So ein Unsinn! Interessiert Dich wohl nicht, dass Du in der Steuererklärung eintragen musst was Dir bescheinigt wurde. Wenn der Unternehmer vergessen hat die laufende Nummer einzutragen, dann solltest Du den fragen, nicht das Finanzamt.

                        Warum hast Du die Bescheinigung nicht schon längst auf den Müll geworfen, wenn Du meinst es geht nur um die Steuererklärungsvordrucke?

                        Aber ok, interessiert Dich alles nicht. Wenn Du auf der Straße jemanden fragst wo der Herr Müller wohnt und als Antwort kriegst Du welcher Herr Müller, dann sagst Du halt das spielt doch keine Rolle, ich muss nur die richtige Tür finden.
                        Zuletzt geändert von L. E. Fant; 12.07.2025, 20:16.

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                          #13
                          ... Ich bleibe immer höflich ... Aber jetzt interessiert mich konkret an einem Beispiel, was für eine Nummer der Unternehmer eintragen soll.

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                            #14
                            Für die Berücksichtigung von Umfeldmaßnahmen ist es erforderlich, dass eine Rechnung vorliegt und der Rechnungsbetrag auf das Konto des Leistungserbringers eingezahlt worden ist.

                            Aufwendungen für Umfeldmaßnahmen, die nicht selbst durch das Fachunternehmen ausgeführt werden, sind nur förderfähig, wenn sie in der Bescheinigung des Fachunternehmens ausgewiesen sind.

                            Auszug aus einer ordnungsgemäßen Fachunternehmerbescheinigung: Durch den Ausweis bescheinigt das Fachunternehmen im Fall einer Umfeldmaßnahme, dass eine entsprechende Umfeldmaßnahme im Zusammenhang mit der durchgeführten energetischen Maßnahme grundsätzlich notwendig ist. Die Höhe der hierbei auszuweisenden Kosten entspricht der vom Auftraggeber mitgeteilten Höhe der Kosten und muss vom Fachunternehmen nicht überprüft werden (BMF-Schreiben vom 06.02.2024, BStBl I 2024, 237). Umfeldmaßnahmen sind nur im Zusammenhang mit energetischen Maßnahmen abzugsfähig.


                            Eintragen würde ich die Umfeldmaßnahmen in der Anlage Energetische Maßnahmen da wo es passt. Sprich wenn ihr das Dach gedämmt habt, würde ich diese als weiteren Eintrag zu Zeile 12 erfassen. Einenen extra Eintrag für Umfeldmaßnahmen konnte ich nicht entdecken.
                            Mit freundlichen Grüßen

                            Beamtenschweiß
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                              #15
                              Guten Morgen Beamtenschweiß, genau das wollte ich wissen - vielen Dank für die Info.

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