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Zusammenfassung der UmSt-Voranmeldung bei zwei Unternehmen

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    Zusammenfassung der UmSt-Voranmeldung bei zwei Unternehmen

    Liebe Elsterprofis,
    ich habe leider aus traurigem Grund zu meinem bestehendem Unternehmen ein Zweites dazu bekommen.
    Das Finanzamt möchte jetzt eine konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung haben.
    Ich arbeite mit dem Steuerprogramm Lexware Buchhalter Plus.
    Im Programm finde ich unter: Extras - Elster - konsolidierte Umsatzsteuer Voranmeldung ,
    die Möglichkeit zum 1. Unternehmen das 2. anzufügen,
    aber es kommt die Meldung,daß die Steuernummer und die Gewinnermittlungsart nicht identisch sind
    und fragt : trotzdem konsulidieren ?
    Kann mir da bitte ein Wissender helfen ?
    Ich habe auch gelesen,daß ich die Meldung hier bei Elster zusammenfassen kann.
    Also nur die Werte aus dem Lexwareprogramm nehmen und hier in ein Formular eintragen,
    aber wie und wo ?
    Kann mir bitte einer auf die Sprünge helfen?
    Viele Grüße
    Illya​

    #2
    Hallo Illya,
    mit Lexware Buchhalter kenne ich mich nicht aus,
    aber ich hatte schon einmal das "vergnügen" konsolidierte Umsatzsteuermeldungen senden zu müssen.

    Wenn das Buchhaltungsprogramm das nicht kann (bzw. solange du nicht die richtigen Knöpfe findest, die es ermöglichen) würde ich mir von beiden Firmen die USt-Voranmeldungen anzeigen lassen (notfalls ausdrucken), dann die Summen bilden und in Elster über das Formular Umsatzsteuervoranmeldung die Summenwerte melden.

    Das Formular findest du in Elster unter "Formulare und Leistungen" -> "Alle Formulare" - "Umsatzsteuer".
    Dazu musst du "natürlich" eingeloggt sein in deinem Benutzerkonto. Evtl. musst du für die Steuernummer, mit der du melden musst, ein neues Profil in deinem Benutzerkonto anlegen, dann hast du es für spätere Meldungen einfacher.

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      #3
      Was du noch prüfen solltest:
      Ist in beiden Firmen "Sollversteuerung" bzw. in beiden Firmen "Istversteuerung" hinterlegt?
      Wenn das nicht für beide Firmen gleich ist, ist das ein Problem spätestens bei der Umsatzsteuererklärung, in der eindeutig angegeben werden muss, ob mit Soll-Versteuerung oder mit Ist-Versteuerung gemeldet wird.

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        #4
        Vielen Dank für diene Antwort Prabha,
        meine bisherige Firma mache ich mit einer EÜR und Istversteuerung und der Laden meines Bruders lief mit Bilanz und Sollversteuerung,
        was ich so übernommen habe.
        Ist es möglich die Istversteuerung in eine Sollversteuerung zu ändern ?
        Viele Grüße
        Illya

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          #5
          Hallo Illya,
          die Änderung von ISt- auf Sollversteuerung während eines Jahres ist m.E. nicht möglich. Dazu solltest du einen Stb. oder das zuständige Finanzamt befragen!
          Und wenn du ab Januar 2025 deine Firma auf Sollversteuerung umstellst (das geht auch bei EÜR!), müsstest du die Buchführung ab Januar neu erstellen und korrigierte Umsatzsteuermeldungen machen.

          Im Buchführungsprogramm, das ich benutze, bedeutet die Umstellung, dass ich einen neuen Mandanten anlegen muss, wenn einer meiner Auftraggeber die Versteuerungsart wechselt (wechseln muss). Innerhalb eines Mandanten kann der Wechsel nicht dargestellt werden.

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            #6
            Danke Prabha,
            dann muß ich die Änderung auf Januar 2024 legen,da das FA darauf bestand,daß ich die Firma rückwirkend zum November 2024 ummelde.
            Da werde ich Montag mal beim FA anrufen.
            Viele Grüße und ein schönes Wochenende
            Illya

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              #7
              Hallo Illya,
              hattest du hohe Außenstände am 31.12.2024?
              Du könntest mit dem FA vielleicht ausmachen, dass du in einer berichtigten USt-VA Dezember (oder 4. Quartal) 2024 die noch nicht gemeldeten Umsätze (offenen Forderungen) meldest. Dann hättest du rechnerisch das ganze Jahr 2024 als Sollversteuerer - wenn auch während des Jahres die Umsätze ggfs nicht im richtigen Monat gemeldet wurden.
              Dann musst du aber in 2025 darauf achten, dass du die Umsätze nicht noch einmal bei der Zahlung erfasst, d.h. die Meldungen in 2025 müssten korrigiert werden.

              Vielleicht reicht es dem FA auch, wenn du in der Umsatzsteuererklärung 2024 die fehlenden Umsätze nachmeldest ohne die USt-VA zu korrigieren? Frag nach! (Hängt vermutlich von der Höhe der nachzumeldenden Umsatzsteuer ab.)




              Das sind hier nur meine Ideen zu einer pragmatischen Lösung. Ob das zulässig ist, frage das Finanzamt. Ob du das hinkriegst, "sauber" darzustellen, musst du selbst beurteilen. ;-)
              Zuletzt geändert von Prabha; 11.07.2025, 13:55.

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                #8
                Damit Du für den zweiten Betrieb die Istbesteuerung hast, musst Du diese beim Finanzamt beantragen. Ohne Antrag und Genehmigung hast Du immer Sollversteuerung. Wie das bei früheren Betriebsinhabern war ist vollkommen egal. Bei Dir müssen aber die gesetzlichen Anforderungen für die Istbesteuerung erfüllt sein.
                Für die Umsatzsteuer hast Du nur eine Steuernummer. Lexware hat also Recht, die Umsatzsteuernummer für beide Betriebe ist identisch.

                EDIT: Die Istbesteuerung kannst Du übrigens auch rückwirkend beantragen, solange noch keine endgültige Jahresfestsetzung vorliegt.
                Zuletzt geändert von L. E. Fant; 11.07.2025, 15:41.

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                  #9
                  Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
                  Ist in beiden Firmen "Sollversteuerung" bzw. in beiden Firmen "Istversteuerung" hinterlegt?
                  Wenn das nicht für beide Firmen gleich ist, ist das ein Problem spätestens bei der Umsatzsteuererklärung, in der eindeutig angegeben werden muss, ob mit Soll-Versteuerung oder mit Ist-Versteuerung gemeldet wird.
                  Das stimmt so nicht ganz - man kann da auch "3" reinschreiben:

                  elster294.png

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                    #10
                    Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                    Das stimmt so nicht ganz - man kann da auch "3" reinschreiben:

                    elster294.png
                    Danke für den Hinweis!

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo,
                      vielen Dank für eure Antworten.
                      @ Prabha:Zum Jahreswechsel waren keine offenen Forderungen.
                      Mal sehen was das FA nächste Woche sagt.
                      Viele Grüße und ein schönes Wochenende
                      Illya

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