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Abfindungen nach Fünftel-Regelung versteuern

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    Abfindungen nach Fünftel-Regelung versteuern

    Hallo,

    Der Arbeitgeber hat die Abfindung in der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 19 eingetragen.
    Wie kann ich in der Steuererklärung in Elster eintragen, dass ich die Versteuerung nach der Fünftel-Regelung mache möchte?
    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    #2
    Wie kann ich in der Steuererklärung in Elster eintragen, dass ich die Versteuerung nach der Fünftel-Regelung mache möchte?
    Indem du den Wert aus Nummer 19 der LStB in die Zeile 18 der Anlage N einträgst. Eigentlich sollte das der Bescheinigungsabruf auch können.

    Die Zeile 18 findest du bei Mein ELSTER auf Seite 2 der Anlage N.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      Danke für deine Antwort, aber führt das wirklich zur Günstiger-Prüfung bei der Anzeige der Steuerberechnung (vorläufig)?
      Mein Arbeitgeber hat ebenso die Fünftelregelung nicht angewandt und die Abfindung in Zeile 19 Lonsteuerbescheinigung eingetragen. Wenn ich jedoch die Abfindung im Elsterformular testweise statt Zeile 18 der Anlage N in Zeile 17 Ermäßigt besteuerte Entschädigungen eintrage und das Bruttoeinkommen Zeile 3, 4, 5 enstprechend reduziere, erhalte ich eine wesentliche höhere Steuererstattung. Wie kann das sein?

      ​Gruss
      Skruger

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        #4
        Zitat von Skruger1980 Beitrag anzeigen
        Hallo Charlie24,

        erhalte ich eine wesentliche höhere Steuererstattung. Wie kann das sein?

        ​Gruss
        Skruger

        Na bei einer wesentlich höheren Steuererstattung scheint die Günstigerprüfung doch erfolgreich gewesen zu sein.

        Kommentar


          #5
          Danke für die Antwort Kloebi
          aber ich denke du hast nicht ganz verstanden. Die Antwort von Charlie ließ sich so interpretieren, dass Abfindungen, auf welche die Fünftelregelungen nicht angewendet wurden vom Arbeitgeber in Zeile 18 der Anlage N eingetragen werden müssen und damit automatisch die Fünftelregelung zur Anwendung kommt (Günstiger Regelung). Das sehe ich aber nicht.
          Ich kann Elster ja vorgaukeln mein Arbeitgeber hat das schon berücksichtig und trage die Abfindung einfach in Zeile 17 Ermäßigt besteuerte Entschädigungen​ ein. Für beides erwarte ich ein ähnliches Ergebnis, aber das ist nicht der Fall. Wird es in Zeile 17 eingetragen habe ich wesentlich höhere Steuererstattung.

          Gruss
          SKruger

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            #6
            Ein Arbeitgeber trägt nichts in deine Anlage N ein. Wenn du die Fünftelregelung beantragen willst, ohne das sie vom AG berücksichtigt wurde, musst du das schon selbst machen und dem FA wahrscheinlich Unterlagen (Aufhebungsvertrag mit Abfindung o. Ä) bereithalten.

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              #7
              Zitat von Skruger1980 Beitrag anzeigen
              ..., dass Abfindungen, auf welche die Fünftelregelungen nicht angewendet wurden vom Arbeitgeber in Zeile 18 der Anlage N eingetragen werden müssen und damit automatisch die Fünftelregelung zur Anwendung kommt (Günstiger Regelung). Das sehe ich aber nicht.
              Wenn der Grenzsteuerstatz bereits sehr hoch ist (42% und erstmal lange konstant bleibt), bringt die Fünftelregelung überhaupt nichts. Dann ist auch mit der richtigen Eintragung in Zeile 18 kein Effekt zu erkennen.​
              mfg. - Kent

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                #8
                Hallo,

                erstmal kenne ich den Begriff Günstigerprüfung in diesem Zusammenhang nicht. Die Fünftelungsregelung wird entweder angewandt, oder nicht. Mit der Regelung kann es aber nicht schlechter sein als ohne, daher muss auch nichts geprüft werden.

                Ich kann Elster ja vorgaukeln mein Arbeitgeber hat das schon berücksichtig​
                Nein, du kannst Elster und auch dem Finanzamt nichts vorgaukeln. Denn die Steuer wird dort komplett neu berechnet. Egal ob der Arbeitgeber richtig oder falsch gerechnet hat, es kommt immer das gleiche heraus.

                Einzig die Nachzahlung oder Erstattung kann anders sein, weil erst dort die bereits abgeführte Steuer berücksichtigt wird (in der Tabelle ganz oben).

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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