Hallo,
ich bin als Freiberufler (Dozent und Berater) tätig und habe ein Arbeitszimmer in der Mietwohung.
1. Die prozentualen (Verhältnis Raumfläche von Arbeitszimmer zu Gesamtwohnung) Mietkosten, Stromkosten, Hausratsversicherungskosten etc. gebe ich in der EÜR in die Zeile 65 "Häusliches Arbeitszimmer" ein. Ist das richtig?
2. Muss ich das Arbeitszimmer sonst noch in einem Steuerformular (z. B. EkSt) angeben oder auch als Freiberufler eine spezielle Anlage ausfüllen?
3. Zu der Wohnung gehört eine Garage für das Kfz im Betriebsvermögen. Es liegt zwar kein Extra-Mietvertrag für diese vor, doch im Mietvertrag ist sie neben "Kaltmiete", "Nebenkosten" aufgeführt und preislich ausgewiesen (50 €). Die prozentualen Kosten (betriebliche/privat) trage ich in der EÜR 2024 in die Zeile 70 "Sonstige Fahrtkosten". Ist das so korrekt?
Vielen Dank im Voraus!
ich bin als Freiberufler (Dozent und Berater) tätig und habe ein Arbeitszimmer in der Mietwohung.
1. Die prozentualen (Verhältnis Raumfläche von Arbeitszimmer zu Gesamtwohnung) Mietkosten, Stromkosten, Hausratsversicherungskosten etc. gebe ich in der EÜR in die Zeile 65 "Häusliches Arbeitszimmer" ein. Ist das richtig?
2. Muss ich das Arbeitszimmer sonst noch in einem Steuerformular (z. B. EkSt) angeben oder auch als Freiberufler eine spezielle Anlage ausfüllen?
3. Zu der Wohnung gehört eine Garage für das Kfz im Betriebsvermögen. Es liegt zwar kein Extra-Mietvertrag für diese vor, doch im Mietvertrag ist sie neben "Kaltmiete", "Nebenkosten" aufgeführt und preislich ausgewiesen (50 €). Die prozentualen Kosten (betriebliche/privat) trage ich in der EÜR 2024 in die Zeile 70 "Sonstige Fahrtkosten". Ist das so korrekt?
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