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Nicht erklärte Kapitalerträge, ausgeschöpfter Freibetrag in KAP

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    Nicht erklärte Kapitalerträge, ausgeschöpfter Freibetrag in KAP

    Da ich weiß, dass ich mit der pauschalen Abgeltungssteuer günstiger fahre, möchte ich darauf verzichten, in KAP Zeile 7 alle Kapitaleinkünfte einzutragen, die bereits der Abgeltungssteuer unterlagen.
    Ich trage daher nur Kapitaleinkünfte in Zeile 18 ein, für die keine Abgeltungsteuer abgeführt wurden.
    In Zeile 17 trage ich den Wert 1000 Euro ein, um klarzustellen, dass mein Freibetrag durch die nicht erklärten Kapitaleinkünfte bereit ausgeschöpft sind.
    Dies führt zur folgenden Meldung, die ich nicht verstehe, zudem wird keine Steuerberechnung durchgeführt:
    Abbruch-Hinweise
    Bei den Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, wurde ein in Anspruch
    genommener Sparer-Pauschbetrag eingegeben, aber keine dazugehörigen Kapitalerträge.​

    Ein Absenden der Steuererklärung soll trotzdem möglich sein. Muss ich noch Änderungen vornehmen? Woran scheitert die Steuerberechnung durch Elster?

    #2
    Hast du die 1.000 € wirklich in Zeile 17 der Anlage KAP eingetragen und die Zeile 16 leer gelassen oder hast du in Zeile 16 eventuell 0 eingetragen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für den Hinweis Charlie24! Bei KAP für meine Frau stand tatsächlich noch eine "0". Insgesamt aber schon ein etwas merkwürdiges "Verhalten" der Software.

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        #4
        Danke für den Hinweis Charlie24! Bei KAP für meine Frau stand tatsächlich noch eine "0". Insgesamt aber schon ein etwas merkwürdiges "Verhalten" der Software.
        Wenn die Erträge in Zeile 18 dich allein betreffen, hättest du in Zeile 17 bei dir 2.000 € eintragen können und zu den Kapitalerträgen deiner Frau

        überhaupt keine Angaben machen müssen. Immer vorausgesetzt, ihr habt das gesamte Freistellungsvolumen ausgeschöpft.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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