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Wo gekaufte ware eintragen (Fotografin, Kleinunternehmer)

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    Wo gekaufte ware eintragen (Fotografin, Kleinunternehmer)

    Guten Tag, ich habe mich hier schon erkundigt aber leider das Antwort noch nicht gefunden.

    Als Fotografin bestelle ich regelmäßig für meine Kunden Fotoabzüge und Wandbilder.

    Wo im EÜR Formular werden diese Sachen eingetragen? Wäre das beim Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe?

    Und zusätzlich noch eine andere Frage, ich habe eine Kamera auf Ratenzahlung gekauft. Wie kann ich das am besten eintragen?

    Vielen lieben Dank im voraus

    #2
    Hallo Wolfje,
    alles, was ohne weitere Bearbeitung weiterverkauft wird, würde ich dem Wareneinkauf zuordnen.

    Die Kamera auf Ratenzahlung in einer EÜR, das ist knifflig.
    Meiner Meinung nach geht sowieso nur die Abschreibung der Kamera in die EÜR ein. (Ich gehe wegen der Ratenzahlung von einem höheren Preis aus, der die Kamera zu einem abschreibungsfähigen /-pflichtigen Anlagevermögen macht.)
    Und meiner Meinung nach ist es für die Berechnung der Abschreibung uninteressant, dass die noch nicht zu 100% bezahlt ist.

    Wenn du es sicher haben willst, wirst du zu diesem Thema einen Menschen aus der steuerberatenden Zunft befragen müssen.

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      #3
      Und meiner Meinung nach ist es für die Berechnung der Abschreibung uninteressant, dass die noch nicht zu 100% bezahlt ist.
      Das ist jetzt zwar Steuerrecht, aber die Aussage ist zutreffend.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen Dank für eure Antworten, also wenn ich es richtig verstanden habe kann ich es jetzt nicht wirklich irgendwo eintragen? Aber erst wenn es zu 100% bezahlt ist? Dann könnte ich es am nächsten Jahr eintragen?

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          #5
          ... also wenn ich es richtig verstanden habe kann ich es jetzt nicht wirklich irgendwo eintragen?
          Wenn der Kaufpreis der Kamera über den GWG-Grenzen lag und auch über den Sammelposten-Grenzen, wovon wir hier ausgehen,

          musst du die Kamera in der Anlage AVEÜR zur EÜR als Zugang erfassen. Im Jahr des Zugangs kann die AfA nur monatsanteilig in Anspruch

          genommen werden. Es handelt sich um ein bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Wobei die GWG-Grenze auch bei "Kleinunternehmern", die keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen, nach dem Nettokaufpreis der Kamera bestimmt wird (ohne MWSt). Also wenn die Kamera netto mehr als 800 € netto gekostet hat muss sie über die betriebsübliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden, bei einer hochwertigen Kamera z. B. 7 Jahre.

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wenn der Kaufpreis der Kamera über den GWG-Grenzen lag und auch über den Sammelposten-Grenzen, wovon wir hier ausgehen,

              musst du die Kamera in der Anlage AVEÜR zur EÜR als Zugang erfassen. Im Jahr des Zugangs kann die AfA nur monatsanteilig in Anspruch

              genommen werden. Es handelt sich um ein bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens.

              Vielleicht können Sie mir das in etwas einfacher Form erklären Für mich ist es jetzt das erste mal und ich kenne mich mit Elster noch nicht so ganz gut aus.

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                #8
                Zitat von Wolfje Beitrag anzeigen


                Vielleicht können Sie mir das in etwas einfacher Form erklären Für mich ist es jetzt das erste mal und ich kenne mich mit Elster noch nicht so ganz gut aus.
                Mal als Beispiel ein Auszug aus einer EÜ-Rechnung (Anlage AVEÜR) wo eine Kamera im Juli angeschafft wurde und auf 7 Jahre abgeschrieben wurde. Die Abschreibung übernimmt das Formular dann automatisch von der Anlage AVEÜR in die EÜR.

                2025-07-14 17_11_55-ELSTER - EÜR - Einnahmenüberschussrechnung -(Anlage EÜR-).pdf - Profil 1 – Micro.png

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                  #9
                  Hallo Wolfje,

                  ich versuch's mal in einfach:
                  - wenn du etwas kaufst, was über mehrere Jahre in Benutzung bleibt, musst du den Kaufpreis über die voraussichtliche Nutzungsdauer "strecken" / auf die Jahre verteilen. Das nennt sich Abschreibung.

                  - Wenn du etwas kaufst, was längere Zeit und selbstständig nutzbar ist (wie z.B. eine Kamera) UND der Kaufpreis unter 800 € netto ist, darfst du im Kaufjahr 100% abschreiben. Für diese "Sofortabschreibung" gibt es ein Feld in der EÜR.

                  - Wenn der Kaufpreis über 800 € netto ist, muss in den AFA-Tabellen die Nutzungsdauer nachgesehen werden. Telepeter hat schon geschrieben: Kamera 7 Jahre. D.h.: Kaufpreis der Kamera geteilt durch 7 ist die jährliche Abschreibung.

                  - Wenn nicht im Januar gekauft wird, sondern später im Jahr, wird die Abschreibung im 1. Jahr gekürzt auf die Anzahl der Monate. D.h. Jährliche Abschreibung geteilt durch 12 mal Anzahl der Monate ab Kaufmonat ergibt die Abschreibung des 1. Jahrs. ( zB. Im Juli gekauft: Jährliche Abschreibung / 12 * 6)

                  So, das war zur Berechnung der Abschreibung.

                  Nun zur Eintragung.
                  - Du brauchst die Anlage AVEÜR
                  - Dort trägst du die Daten zur Kamera ein (Kaufdatum, Kaufpreis etc.)

                  und da ich gerade nicht die Muße habe, ene AVEÜR zu öffnen, kann ich nicht weiter schreiben. Schau dir die Anlage an, vielleicht ergeben sich die weiteren Eintragungen von selbst oder du fragst hier noch einmal nach, an welcher Stelle du nicht weiter kommst.
                  Die Angaben aus der AVEÜR werden dann in die EÜR übernommen.

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                    #10
                    Vielen lieben Dank für eure Ausführliche Antworte, das weiß ich sehr zu schätzen.

                    Ich habe auf jeden Fall jetzt noch eine Frage zu Wareneinkauf. Ich habe zum Beispiel ein Foto Leinwand bestellt und habe da eine Rechnung von 49,95€. Musste ich dann die Kosten von Versand irgendwo anders eintragen oder könnte ich den Kompletten Betrag eintragen?

                    Vielen Dank schonmal

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                      #11
                      Zitat von Wolfje Beitrag anzeigen
                      Ich habe auf jeden Fall jetzt noch eine Frage zu Wareneinkauf. Ich habe zum Beispiel ein Foto Leinwand bestellt und habe da eine Rechnung von 49,95€. Musste ich dann die Kosten von Versand irgendwo anders eintragen oder könnte ich den Kompletten Betrag eintragen?
                      Ich würde das nicht aufteilen, das ist viel zu viel Aufwand und ich sehe keine Notwendigkeit.

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                        #12
                        Entschuldigung, aber deine Fragen betreffen Grundlagen der Buchfuehrung und sie sollten fuer einen Selbstaendigen selbstverstaendlich sein. Ich empfehle dir also mal dringend einen Crashkurs Buchfuehrung fuer Selbststaendige zu buchen - gibt es auch als Buch. Oder vielleicht bietet dir auch deine oertliche VHS einen Kurs an. Ansonsten solltest du einen Steuerberater in Anspruch nehmen - zumindest fuer die ersten 1-2 Jahre.
                        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                          #13
                          Vielleicht kommt es so rüber das ich gar keine Ahnung habe aber es gibt bestimmte Sachen wo ich mir nicht sicher bin und deswegen habe ich es mir hier erlaubt nach zu fragen. Davon lernt man doch auch? Und dafür gibt es lediglich diesen Forum. Ich habe es einige Jahre machen lassen aber die Kosten wurden mir zu viel.

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                            #14
                            Man kann sich da merken: "Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptleistung."

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                              #15
                              Hallo Wolfje,
                              wenn vorher die Buchführung durch eine Stb.Kanzlei o.ä. erledigt wurde, kann in deren Ergebnissen geforscht werden:
                              Gibt es in der SuSa "Warenbezugskosten"? Wie differenziert wurden überhaupt die Kosten dargestellt? Soll die Differenzierung beibehalten werden oder soll kompakter/differenzierter gebucht werden? Wie sieht die EÜR aus?

                              Wer die Buchführung nicht selber macht, sollte sich mindestens mit den Ergebnissen der beauftragten Dritten auseinandersetzen.

                              Und für Buchführungsfragen gibt es andere Foren. Wenn in einer beliebigen Suchmaschine z.B. eingegeben wird "wie buche ich einen Wareneinkauf", werden mit ziemlicher Sicherheit mehrere Buchführungs- oder Rechnungswesenforen als Antwortgeber angeboten.

                              Im Elster-Forum geht es um die EÜR und andere Elster-Formulare; alle erst ausfüllbar, wenn die Buchführung erledigt ist.

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