Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei, meine Steuererklärung für das Jahr 2024 zu erstellen und habe ein paar Fragen zur Anlage KAP. Ich habe im letzten Jahr keine Freistellungsaufträge erteilt, weshalb sämtliche Kapitalerträge voll versteuert wurden. Nun möchte ich mir die zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer zurückholen.
1. Günstigerprüfung (Zeile 4) oder nur Überprüfung des Steuereinbehalts (Zeile 5)?
Grundsätzlich macht die Günstigerprüfung (Zeile 4) für mich keinen Sinn, da mein persönlicher Steuersatz in der Regel über 25 % liegt.
Allerdings habe ich im Jahr 2024 über viele Monate Krankengeld bezogen, sodass mein Einkommen deutlich geringer war. Deshalb bin ich mir nicht sicher, ob die Günstigerprüfung dieses Jahr doch sinnvoll sein könnte. Die Überprüfung des Steuereinbehalts sollte ich aber in jedem Fall beantragen, um die zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer zurückzubekommen, oder?
Was wäre eurer Meinung nach das richtige Vorgehen? Nur Zeile 5 ankreuzen oder Zeile 4 und 5 gemeinsam?
Ich habe gelesen, dass es nachteilig sein kann, wenn man die Zeilen 4 und 5 gemeinsam ankreuzt und der persönliche Steuersatz über 25 % liegt.
Ich bin hier ehrlich gesagt aber überhaupt kein Fachmann und sehr unsicher und würde mich über eure Einschätzung freuen.
2. Freistellungsauftrag von 7 € – wo richtig eintragen?
Meine Hausbank hatte offenbar doch noch einen alten Freistellungsauftrag aktiv, sodass für 2024 7 € Kapitalerträge freigestellt worden sind.
Jetzt frage ich mich:
Ich hoffe, meine Fragen sind nachvollziehbar. Vielleicht ist das alles ganz einfach, aber ich bin da im Moment ziemlich unsicher und verwirrt.
Vielen Dank vorab für eure Unterstützung!
Liebe Grüße
MarioL
ich bin gerade dabei, meine Steuererklärung für das Jahr 2024 zu erstellen und habe ein paar Fragen zur Anlage KAP. Ich habe im letzten Jahr keine Freistellungsaufträge erteilt, weshalb sämtliche Kapitalerträge voll versteuert wurden. Nun möchte ich mir die zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer zurückholen.
1. Günstigerprüfung (Zeile 4) oder nur Überprüfung des Steuereinbehalts (Zeile 5)?
Grundsätzlich macht die Günstigerprüfung (Zeile 4) für mich keinen Sinn, da mein persönlicher Steuersatz in der Regel über 25 % liegt.
Allerdings habe ich im Jahr 2024 über viele Monate Krankengeld bezogen, sodass mein Einkommen deutlich geringer war. Deshalb bin ich mir nicht sicher, ob die Günstigerprüfung dieses Jahr doch sinnvoll sein könnte. Die Überprüfung des Steuereinbehalts sollte ich aber in jedem Fall beantragen, um die zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer zurückzubekommen, oder?
Was wäre eurer Meinung nach das richtige Vorgehen? Nur Zeile 5 ankreuzen oder Zeile 4 und 5 gemeinsam?
Ich habe gelesen, dass es nachteilig sein kann, wenn man die Zeilen 4 und 5 gemeinsam ankreuzt und der persönliche Steuersatz über 25 % liegt.
Ich bin hier ehrlich gesagt aber überhaupt kein Fachmann und sehr unsicher und würde mich über eure Einschätzung freuen.
2. Freistellungsauftrag von 7 € – wo richtig eintragen?
Meine Hausbank hatte offenbar doch noch einen alten Freistellungsauftrag aktiv, sodass für 2024 7 € Kapitalerträge freigestellt worden sind.
Jetzt frage ich mich:
- Muss ich den Betrag in Zeile 7 (Kapitalerträge) um diese 7 € erhöhen und die 7 € dann auch in Zeile 16 (in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die erklärten Kapitalerträge entfällt) eintragen?
- Lasse ich die 7 € bei Zeile 7 weg und trage sie stattdessen in Zeile 17 (in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die nicht erklärten Kapitalerträge entfällt) ein?
Ich hoffe, meine Fragen sind nachvollziehbar. Vielleicht ist das alles ganz einfach, aber ich bin da im Moment ziemlich unsicher und verwirrt.
Vielen Dank vorab für eure Unterstützung!
Liebe Grüße
MarioL
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