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Steuererklärung nach Todesfall

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    Steuererklärung nach Todesfall

    Mein Vater ist leztes Jahr verstorben. Muß ich jetzt was bestimmtes beachten außer daß ich das Sterbedatum eintrage? Den Bescheinigungsabruf habe ich genutzt.

    #2
    Muß ich jetzt was bestimmtes beachten außer daß ich das Sterbedatum eintrage?
    Nein, im Sterbejahr gibt es keine Besonderheiten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Und gleich die nächste blöde Frage. Das Nachlassgericht kommt mit dem Erbschein nicht zu Potte, d.h. in 2025 - hoffentlich nicht noch länger - fallen weiter Zinserträge an. Muß ich dann für 2025 nochmal eine Steuererklärung für meinen Vater abgeben oder wie funktioniert das dann?

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        #4
        Hallo,

        es gibt keine blöden Fragen, nur blöde Antworten.

        Ab dem Sterbedatum gehören solche Zinserträge den Erben (auch schon 2024).
        Falls du das alleine bist nimmst du das in deine Einkommensteuererklärung auf.
        Seid ihr hingegen eine Erbengemeinschaft, dann musst ihr eine Feststellungserklärung abgeben, geht auch mit Elster. Achtung: Die Zeilennummern der Anlage KAP sind da anders als wie von der Bank bescheinigt.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Wenn eine Erbengemeinschaft nur Kapitalerträge im Inland erzielt, müssen die nur von den Erben angegeben werden,

          die kirchensteuerpflichtig sind. Die Bank behält bei Gemeinschaften nämlich nur die Kapitalertragsteuer und den Soli ein,

          nicht jedoch die Kirchensteuer.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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