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Kleine PV-Anlage errichtet als Privatperson Rückerstattung MwSt.

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    Kleine PV-Anlage errichtet als Privatperson Rückerstattung MwSt.

    Hallo Zusammen,

    ich habe 2024 eine kleine PV-Anlage auf mein Haus gebaut in Eigenleistung, nun war es in dem Jahr so das einige Händler bereits die MwSt. bei Verkauf auf 0% gesetzt hatten und ein paar wenige eben nicht.
    Mit den BMF-Schreiben wurde auch mehrfach recht deutlich geregelt das die MwSt. Befreiung auch auf die Teile gilt (Unterkonstruktion, Ertüchtigung eines Zählerschranks, etc.), das aber nur am Rande.

    1). Wo genau kann in in der Steuererklärung in MeinElster die angefallene MwSt. für die betreffenden Teile zurückholen?

    Besten Dank bereits im Vorfeld für eure Hilfe


    #2
    Wenn Du nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, dann musst Du die Umsatzsteuererklärung ausfüllen.

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      #3
      Hallo,

      als Privatperson?

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Wo genau finde ich die Umsatzsteuererklärung in meinelster?

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          #5
          Im Prinzip hier (siehe unten), aber ich glaube nicht, dass das Finanzamt einer Privatperson Vorsteuer erstattet.

          Der einzig funktionierende Weg ist meiner Meinung nach, dass die entsprechenden Rechnungen von den Lieferanten korrigiert werden. Dann kriegen die Lieferanten die fälschlicherweise ans Finanazmt abgeführte Umsatzsteuer zurück und können sie auch dem Kunden erstatten.

          Ja, im Real Life macht das vermutlich kein Lieferant. Tut mir leid, aber ich fürchte, da kommt am Ende lediglich "Blöd gelaufen" raus

          elster295.png

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            #6
            Wo genau finde ich die Umsatzsteuererklärung in meinelster?
            Die ist hier zu finden: https://www.elster.de/eportal/formul...eformulare/ust

            Große Hoffnung möchte ich dir aber wegen der Umsatzsteuer für das Zubehör nicht machen. Der Nullsteuersatz greift m. E.

            nur bei einer Leistung aus einer Hand bzw. bei den Anlagenteilen, die eindeutig zu einer PV-Anlage gehören.

            Das ist aber Steuerrecht, da musst du dich selbst schlau machen. https://www.finanzamt.bayern.de/Info..._Juni_2025.pdf
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Danke für eure Hilfestellungen, hatte gehofft das Thema wäre 0815 einfach und unkompliziert abgehandelt. Ich werde es dennoch einmal versuchen und hoffen das ich damit keine Kettenlawine auslöse

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                #8
                In jenem Dokument wird außerdem auf die Seite https://www.bundesfinanzministerium....ikanlagen.html verwiesen, wo u.a. das hier drinsteht:

                elster296.png

                und dass ein Vorsteuerabzug deswegen nicht mehr möglich bzw. nötig ist:

                elster297.png

                Also fürchte ich, da gibts nix zurück, wenn die Lieferanten die Rechnungen falsch ausgestellt haben...

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                  #9
                  Zitat von RolandHD Beitrag anzeigen
                  Hallo Zusammen,

                  ich habe 2024 eine kleine PV-Anlage auf mein Haus gebaut in Eigenleistung, nun war es in dem Jahr so das einige Händler bereits die MwSt. bei Verkauf auf 0% gesetzt hatten und ein paar wenige eben nicht.
                  Mit den BMF-Schreiben wurde auch mehrfach recht deutlich geregelt das die MwSt. Befreiung auch auf die Teile gilt (Unterkonstruktion, Ertüchtigung eines Zählerschranks, etc.), das aber nur am Rande.

                  1). Wo genau kann in in der Steuererklärung in MeinElster die angefallene MwSt. für die betreffenden Teile zurückholen?

                  Besten Dank bereits im Vorfeld für eure Hilfe
                  Kurze Antwort: gar nicht !

                  Die zu Unrecht erhobene Umsatzsteuer kannst du dir höchstens von dem Händler zurückholen der sie dir fälschlicherweise in Rechnung gestellt hat.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
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