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Privateinlagen/-entnahmen GBR in Gesonderte und einheitliche Feststellung 2024

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    Privateinlagen/-entnahmen GBR in Gesonderte und einheitliche Feststellung 2024

    Hallo zusammen,

    wir führen mit zwei Gesellschaftern eine gewerbliche GbR (gegründet 2024) und müssen nun zum ersten mal eine Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B) abgeben.
    Die EÜR haben wir soweit erstellt und wegen höherem Initialinvest ein Verlust eingefahren. Um die Rechnungen vom Geschäftskonto zahlen zu können, wurden mehrfach Privateinlagen vorgenommen. Da wir auch privat ein Paar bilden, kamen diese von unserem gemeinsamen, privaten Girokonto. Zudem wurden auch einige Bareinkäufe mit unserem privaten Girokonto gezahlt.

    Wir arbeiten im Homeoffice. Die Nutzung des Internets haben wir in einen gewerblichen und einen privaten Teil in der Buchhaltung aufgeteilt. Der private Teil gilt daher als Privatentnahme.

    Die Privateinlagen und Privatentnahmen dürfen nicht mit in der EÜR erfasst werden, da es sich um kein Einzelunternehmen handelt.

    In der Gesonderten und einheitliche Feststellung (ESt 1 B) 2024 haben wir den Hauptvordruck (ESt 1B) und die Anlage FB ohne weitere Fragen ausfüllen können. Wir haben eine Aufteilung nach Bruchteilen in Höhe von 1/2 pro Gesellschafter.
    In der Anlage FE 1 Besteuerungsgrundlagen - laufende Einkünfte haben wir in Abschnitt 2 - Einkunftsart: Gewerbebetrieb lediglich in Zeile 17 den entsprechenden Verlust eingetragen.

    Jetzt sind wir aber etwas ratlos, wo und wie wir die Privateinlagen und Privatentnahmen eintragen.
    In der Anlage FE 1 unter Feststellungsbeteiligte > 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen > Beteiligte sehen wir dafür keine Möglichkeit.

    In unserer ausgiebigen Recherche sind wir auch bereits auf die Anlage FE 5 aufmerksam geworden. Dort können wir unter Feststellungsbeteiligte > 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen > Beteiligte​ > 3 - Einkunftsart: Gewerbebetrieb in Zeilen 67 und 68 Angaben zu Entnahmen und Einlagen machen.

    Unsere konkreten Fragen:
    1) Ist das der richtige Ort, um oben beschriebene Privateinlagen und Privatentnehmen aufzuzeigen? Bleibt der Rest von der Anlage FE 5 dann einfach komplett leer?
    2) Da alles von unserem gemeinsamen, privaten Girokonto gezahlt bzw. eingelegt wurde und wir eine 50/50 Aufteilung haben, können wir dann entsprechend den Gesamt-Einlagewert und den Gesamt-Entnahmewert pro Beteiligten auch einfach halbiert angeben, korrekt?

    Wir sind euch sehr dankbar für eure Hilfe, denn das bereitet uns nun schon einfach zu lange Kopfzerbrechen.

    Viele Grüße
    FrettFuxx

    #2
    Die Anlage FE 5 ist schon zutreffend. Was die Details angeht, muss ich da auch erst nachsehen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      na, da sind wir ja schon mal glücklich, dass wir auf dem richtigen Weg zu sein scheinen.
      Wenn du noch Zeit findest (oder wer anders hier weiterhelfen kann), freuen wir uns natürlich noch über ein paar Einschätzungen der erwähnten Details.

      Danke und Grüße
      FrettFuxx

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        #4
        Dort können wir unter Feststellungsbeteiligte > 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen > Beteiligte​ > 3 - Einkunftsart: Gewerbebetrieb in Zeilen 67 und 68 Angaben zu Entnahmen und Einlagen machen.​
        Ich habe die Anlage FE 5 jetzt mal durchgeblättert. Das passt schon. Die Zeile 67 müsste bei den Entnahmen auch einen 0-Wert akzeptieren.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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