Neues Objekt in VuV - Beleg zur Berechnung/Ermittlung der Abschreibung verknüpfen

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  • thomytiger
    Neuer Benutzer
    • 29.11.2007
    • 6

    #1

    Neues Objekt in VuV - Beleg zur Berechnung/Ermittlung der Abschreibung verknüpfen

    Hallo,
    ich hab die Berechnung zur Ermittlung der Abschreibung für eine neu gekaufte und ab 12/2024 vermietete Wohnung erstellt und auch in die Belege hochgeladen.
    Als ich die Steuererklärung jetzt abschicken wollte, kam die "Fehlermeldung", dass zwar ein Beleg vorhanden ist, aber nicht verknüpft wurde.
    Wie kann ich den Beleg, bzw. die von mir hochgeladenen Seiten in das neue Objekt hineinverknüpfen?
    Herzliche Grüße und danke für die Antwort/en
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Das siehst Du, wenn Du in Zeile 33 der Anlage V in das Prozent-Feld klickst.

    (bzw. in das unterste Feld Werbungskosten)
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 17.07.2025, 12:59.

    Kommentar

    • thomytiger
      Neuer Benutzer
      • 29.11.2007
      • 6

      #3
      Vielen Dank, danach habe ich gesucht. Passt! Super!
      Meine Belege haben 5 Seiten, hab aber nur den ersten markiert. Die anderen 4 Seiten können aber dann auch eingesehen werden?

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      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Ich nehme an dass Du nicht einen Beleg mit fünf Seiten hast, sondern fünf Belege mit je einer Seite. Ohne es wirklich zu wissen, gehe ich davon aus, dass der Zugriff des Finanzamts auf die verknüpfte Datei beschränkt ist.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45930

          #5
          Die anderen 4 Seiten können aber dann auch eingesehen werden?
          Dazu gibt es hier noch keine Berichte. Bisher können bekanntlich nur einige Finanzämter auf verknüpfte Belege zugreifen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • thomytiger
            Neuer Benutzer
            • 29.11.2007
            • 6

            #6
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Ich nehme an dass Du nicht einen Beleg mit fünf Seiten hast, sondern fünf Belege mit je einer Seite. Ohne es wirklich zu wissen, gehe ich davon aus, dass der Zugriff des Finanzamts auf die verknüpfte Datei beschränkt ist.
            Ich hab die Ermittlung der Kaufpreiskosten und die Kaufpreisaufteilung/Grundstücke(Arbeitshilfe) zu einer pdf-Datei zusammengefasst. Daraus entstanden dann 5 Seiten.
            Soll ich aus jeder Seite einen Beleg fertigen?

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            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15381

              #7
              Das würde ich nicht so machen. Ich wusste allerdings auch nicht, dass man hier eine einzelne Seite einer mehrfachen PDF-Datei markieren kann.

              Beachte auch die Antwort von Charlie!

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45930

                #8
                Ich nutze dieses Hochladen von Belegen ja bisher nicht, ich habe das aber schon mehrfach getestet. Wirklich verknüpfen kann man ja

                wohl nur einzelne Werte (Beträge) aus einem solchen Beleg. In seinem Fall wäre das m. E. die ermittelte Gebäude-AfA. Eigentlich

                müsste dann das Finanzamt auf das PDF zugreifen können, aus dem der verknüpfte Wert stammt, sonst bringt das ja nichts.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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