Steuererklärung??

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  • taxmax
    Benutzer
    • 10.02.2025
    • 61

    #1

    Steuererklärung??

    Hallo!Ich habe endlich die Formulare(und ließ einige Gegenstände leer) für die Steuererklärung ausgefüllt. Unter " Steuerberechnung (unverbindlich)​" steht "Erstattung: 0,00 €​". Ich habe mich gefragt, bekomme ich kein Geld zurück?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    So sieht's aus. Wie viel hast Du Lohnsteuer bezahlt?

    Kommentar

    • taxmax
      Benutzer
      • 10.02.2025
      • 61

      #3
      Ehrlich gesagt, ich weiß es nicht. Wo finde ich die Informationen?

      Kommentar

      • taxmax
        Benutzer
        • 10.02.2025
        • 61

        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        So sieht's aus. Wie viel hast Du Lohnsteuer bezahlt?
        Ehrlich gesagt, ich weiß es nicht. Wo finde ich die Informationen?


        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15381

          #5
          Zitat von taxmax Beitrag anzeigen
          Ehrlich gesagt, ich weiß es nicht. Wo finde ich die Informationen?
          Das sollte in Zeile 6 der Anlage N stehen.

          Kommentar

          • taxmax
            Benutzer
            • 10.02.2025
            • 61

            #6
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

            Das sollte in Zeile 6 der Anlage N stehen.
            Es steht 0. Also, die Steuererklärung Es ist nur für die Lohnsteuer?

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            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15381

              #7
              Zitat von taxmax Beitrag anzeigen
              Es ist nur für die Lohnsteuer?
              Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Das gleiche gilt im Prinzip für die Abgeltungssteuer. Auch vom Finanzamt festgesetzte Einkommensteuer-Vorauszahlungen können wieder erstattet werden, wenn sich durch die Veranlagung eine niedrigere Jahressteuer ergibt.

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              • taxmax
                Benutzer
                • 10.02.2025
                • 61

                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                Das sollte in Zeile 6 der Anlage N stehen.
                Ich habe keine Steuernummer. Mein Zuhause ist in Bayern, aber ich arbeite derzeit in einem anderen Bundesland. Soll ich mich für Bayern entscheiden, um eine Steuernummer zu beantragen?

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                • L. E. Fant
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.09.2013
                  • 15381

                  #9
                  Es stellt sich natürlich die Frage, warum Du eine Steuererklärung abgibst. Die Zuständigkeit der Finanzämter richtet sich nach dem Wohnsitz.

                  Kommentar

                  • reckoner
                    Erfahrener Benutzer
                    • 27.12.2009
                    • 5920

                    #10
                    Hallo,

                    mal grundsätzlich: Das Finanzamt bekommt Steuern, zahlt aber keine aus.
                    Erstattungen bekommt man nur, wenn man bereits Steuern gezahlt hat (Lohnsteuern, Abgeltungsteuern, Vorauszahlungen - das dürften die wichtigsten sein), und zwar zuviele gezahlt.

                    Da du aber offenbar gar keine Steuern gezahlt hast, kann bei der Einkommensteuererklärung höchstens eine Nachzahlung herauskommen.

                    Leider ist das so. Denn zahlreiche Sozialleistungen werden über die Steuer abgewickelt - und wer keine zahlt bekommt auch nichts. Gerade die die es am nötigsten hätten fallen darunter (wer etwa vom Bürgergeld lebt und von dem bisschen Geld noch etwas für einen Handwerker* abzweigt, der muss den Lohn auch noch komplett alleine zahlen ).

                    *ja, ist jetzt keine Sozialleistungen, zeigt aber gut wie ungerecht alles ist was so nebenbei über die Steuer läuft.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar

                    • multi
                      Erfahrener Benutzer
                      • 03.01.2018
                      • 4268

                      #11
                      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen

                      Da du aber offenbar gar keine Steuern gezahlt hast, kann bei der Einkommensteuererklärung höchstens eine Nachzahlung herauskommen.
                      Wobei ich bei jemandem, der laut eigenen Angaben seit Oktober als Wiss. Mitarb. an einer Universität arbeitet, erhebliche Zweifel habe, dass wirklich 0,00 als Lohnsteuer einbehalten wurde. Selbst mit einer üblichen halben Stelle, wenn die Gelegenheit zur Promotion geboten wird, kommt das nicht hin.

                      Und bisher waren die Threads des Users ehrlich gesagt ein Sammelsurium von Verständnisproblemen.

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