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Fünftelregelung bei privaten Veräußerungsgewinnen

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    Fünftelregelung bei privaten Veräußerungsgewinnen

    Ich habe gelesen dass man die Steuerzahlung bei einem privaten Veräußerungsgewinn über 5 Jahre verteilen kann.
    ich bin aber nicht über 55 Jahre
    ich bin 52
    wo kann ich diesen Eintrag in der anlage G vornehmen?
    lieben Dank

    #2
    Private Veräußerungsgewinne gehören meiner Meinung nach in die Anlage SO.

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      #3
      Es handelt sich hierbei um eine gbr.

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        #4
        Es handelt sich um einen Immobilien Verkauf der nach 4,5 Jahren gemacht wurde

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          #5
          Frag besser den Steuerberater, ein ELSTER-Thema ist das nicht. Deine Angaben sind außerdem zu dürftig.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ok trotzdem recht herzlichen Dank
            beste Grüße

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              #7
              Hallo,

              ich wüsste nicht warum man das auf 5 Jahre verteilen könnte.
              Und die 55-Jahre-Schwelle kenne ich nur vom Verkauf eines Unternehmens. Das bringt aber auch keine Fünftelung, sondern nur einen erhöhten Freibetrag.

              Mir ist auch gar nicht klar was denn verkauft wurde. Einmal ist es eine GbR, und dann eine Immobilie. Für Immobilien gibt es meines Wissens gar keine besonderen Regelungen.

              Stefan

              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                Für Immobilien gibt es meines Wissens gar keine besonderen Regelungen.
                Wenn sie zu einem Betriebsvermögen gehören, werden sie auch so behandelt. Das ist hier aber schon mal nicht wirklich bekannt,

                außerdem sollten wir zu steuerrechtlichen Themen nur dann Aussagen machen, wenn es sich um einfach gelagerte Sachverhalte

                handelt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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