Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur "Rückabwicklung von nicht aufgelösten Investitionsabzugsbeträgen". Ich habe im Jahr 2021 einen IAB in Höhe von 10000€ (Beispielwerte) gebildet. Bis 2024 habe ich 2500€ nicht aufgelöst. In der Theorie, so mein Verständnis, findet nun eine Korrektur der Steuerberechnung aus dem Jahr 2021 statt. Dort werden die 10000€ IAB durch 7500€ ersetzt. Die dadurch entstehende höhere Steuerlast werde ich (inklusive Zinsen) nachzahlen müssen.
Nur ist mir der praktische Ablauf nicht klar. Reicht es von meiner Seite aus die Steuererklärung für 2024 abzugeben und das Finanzamt kümmert sich automatisch um die oben beschriebenen rückwirkenden Berechnungen? Oder muss dieser Prozess in Elster irgendwie von mir "angestoßen" werden?
Viele Grüße und danke für Hinweise
ich habe eine Frage zur "Rückabwicklung von nicht aufgelösten Investitionsabzugsbeträgen". Ich habe im Jahr 2021 einen IAB in Höhe von 10000€ (Beispielwerte) gebildet. Bis 2024 habe ich 2500€ nicht aufgelöst. In der Theorie, so mein Verständnis, findet nun eine Korrektur der Steuerberechnung aus dem Jahr 2021 statt. Dort werden die 10000€ IAB durch 7500€ ersetzt. Die dadurch entstehende höhere Steuerlast werde ich (inklusive Zinsen) nachzahlen müssen.
Nur ist mir der praktische Ablauf nicht klar. Reicht es von meiner Seite aus die Steuererklärung für 2024 abzugeben und das Finanzamt kümmert sich automatisch um die oben beschriebenen rückwirkenden Berechnungen? Oder muss dieser Prozess in Elster irgendwie von mir "angestoßen" werden?
Viele Grüße und danke für Hinweise
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