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Versicherungsschaden Erstattung Folgejahr

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    Versicherungsschaden Erstattung Folgejahr

    Hallo,
    in einer von mir vermieteten Wohnung gab es einen Versicherungsschaden.
    Das Material habe ich in 2024 bezahlt, die Versicherung hat die Kosten in 2025 übernommen.
    Wie und wo werden die Beträge richtig eingetragen?
    Oder geht auch die Variante: Beide Beträge nicht angeben, Summe ist ja sowieso Null.

    Danke für Eure Infos.
    Gruß
    Peter

    #2
    Nach § 11 EStG vorzugehen ist sicher am sinnvollsten. Wenn Du den Aufwand in 2024 raus lässt läufst Du Gefahr, dass ein sehr korrekter Finanzbeamter die Versicherungserstattung in 2025 als Einnahme erfasst sehen will und 2024 dann schon bestandskräftig ist. Das Gesetz will es ja auch bei den Umlagen so. Angeben würde ich die Kosten 2024 als Erhaltungsaufwand, 2025 (wenn das geht) an der gleichen Stelle mit Minuszeichen, ansonsten bei den Einnahmen in Zeile 29.

    Kommentar


      #3
      ... 2025 (wenn das geht) an der gleichen Stelle mit Minuszeichen, ansonsten bei den Einnahmen in Zeile 29.
      Beim Erhaltungsaufwand wird nach meiner Kenntnis kein Minuszeichen akzeptiert, es geht also nur bei den Einnahmen.

      Ob die Zeile 29 wirklich passend ist, da habe ich gewisse Zweifel. Auf Anhieb habe ich allerdings keine Zeile gefunden, die sich anbietet.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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