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Steuerfreie Zuschüsse der KSK und der Deutschen Rentenversicherung Bund

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    Steuerfreie Zuschüsse der KSK und der Deutschen Rentenversicherung Bund

    Hallo,

    Ich war in 2024 als Rentner noch freischaffend tätig und Mitglied in der KSK. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden automatisch in Elster eingetragen.
    Damit habe ich meines Wissens Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wie kann ich errechnen, wie hoch diese steuerfreien Zuschüsse von der KSK und Deut. Rentenversicherung sind bzw. wo kann ich die abgreifen?

    Gruß GWe

    #2
    Wie kann ich errechnen, wie hoch diese steuerfreien Zuschüsse von der KSK und Deut. Rentenversicherung sind bzw. wo kann ich die abgreifen?
    Bei der Rentenversicherung müsste der Zuschuss über den Bescheinigungsabruf geliefert werden, bei der KSK weiß ich es nicht auswendig.

    Das musst du ausprobieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vor allen Dingen muss man den Zuschuss der RV bei dieser beantragen, Automatisch komm da nix.

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        #4
        Nach weiterer Recherche glaube ich mittlerweile, dass ich gar keinen Anspruch auf steuerfreue Zuschüsse habe, weder bei der KSK noch bei der Deut. Rentenversicherung.
        Beantragt habe ich auch nichts. Mich hat Elster nur verwirrt, weil es mir zur "Anlage Vorsorgeaufwand" den Hinweis ausgespuckt hat:
        "Sie haben angegeben, dass Sie zu ihrer Krankenversicherung ... keinen Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse haben ... obwohl sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn oder Rente ... vorliegen. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben"

        P.S. was ist ein Bescheinigungsabruf​ ?

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          #5
          Zitat von GWe Beitrag anzeigen
          "Sie haben angegeben, dass Sie zu ihrer Krankenversicherung ... keinen Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse haben ... obwohl sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn oder Rente ... vorliegen. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben"

          P.S. was ist ein Bescheinigungsabruf​ ?
          Die Angabe ist natürlich falsch, da die DRV den halben Beitrag zur KVdR zahlt. Entweder zahlt der Rentner nur den halben Beitrag bei der Pflichtversicherung in der KVdR, oder er erhält Zuschüsse, z.b. wenn er privat versichert ist.

          Daher ist die Warnung von Mein Elster vollauf berechtigt.

          Zum Bescheinigungsabruf gibt es einen Sticky.

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            #6
            Sie haben angegeben, dass Sie zu ihrer Krankenversicherung ... keinen Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse haben ... obwohl sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn oder Rente ... vorliegen. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben"​
            Das betrifft die Zeile 49 der Anlage Vorsorgeaufwand. Wer pflichtversichert ist oder einen Anspruch auf eine Zuschuss zur KV hat, darf dort nicht Nein auswählen.

            Normalerweise macht man die Angaben zur KV bereits beim Rentenantrag.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Bezüglich der KSK ist noch anzumerken, dass sie (zumindest bis 2023) lediglich die Beiträge und Zuschüsse zur Krankenversicherung automatisch meldet. Bezüglich der Rentenversicherung wird man von der KSK (zumindest bis 2023) auf eine übersandte Papierbescheinigung verwiesen, weil es insoweit keine Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung gebe. Das muss man also selbst eintragen.

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                #8
                Bezüglich der Rentenversicherung wird man von der KSK (zumindest bis 2023) auf eine übersandte Papierbescheinigung verwiesen,
                Wenn jemand bereits Rente bezieht, wird er in der Regel keine Beiträge zur Rentenversicherung mehr leisten.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Danke für eure schnellen Antworten! So kann ich die Sache jetzt besser verstehen.
                  Der Fehler lag wahrscheinlich, wie Charlie24 schrieb an: "Das betrifft die Zeile 49 der Anlage Vorsorgeaufwand. Wer pflichtversichert ist oder einen Anspruch auf eine Zuschuss zur KV hat, darf dort nicht Nein auswählen.​" Ich hatte nein angegeben habe und da ich pflichtversichert bin, war das wohl falsch.

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Wenn jemand bereits Rente bezieht, wird er in der Regel keine Beiträge zur Rentenversicherung mehr leisten.
                    Wenn der Rentner das Alter für die Regelaltersrente noch nicht erreicht hat, ist das sehr gut möglich, wahrscheinlich sogar verpflichtend.

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