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Riester Rente von meine Frau wird nicht gezeigt

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    Riester Rente von meine Frau wird nicht gezeigt

    Meine Frau und ich haben unsere Steuererklärung immer getrennt gemacht, dieses Jahr machen wir sie gemeinsam. Sie hat eine Riester-Rente, ich nicht. Ich bin Person A, sie ist Person B.
    Wenn ich das AV-Formular ausfülle, erscheint ihre Riester-Rente nicht in unserer gemeinsamen Steuererklärung.
    Wenn ich unsere Steuererklärung wieder getrennt mache, erscheint sie. Die AV-Formulare sind identisch ausgefüllt. Das macht mich wahnsinnig. Mache ich etwas falsch??

    #2
    Sind die Zusatzangaben zur Steuerberechnung gleich ausgefüllt?

    Ggf. ergibt sich auch nur bei der Einzelveranlagung (höherer Grenzsteuersatz) eine Auswirkung, über die Zulage hinaus.

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      #3
      Die muss ich nicht ausfüllen, wenn ich die Einzelverlagerung mache - es wird automatisch rübergetragen. Meinen Sie ich muss das als Zusatzeingabe eingeben wenn wir die Zusammenlegung machen?

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        #4
        wenn man die Auswirkung in der Vorausberechnung sehen will, muss man das immer bei den Zusatzangaben eintragen.

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          #5
          Meinen Sie ich muss das als Zusatzeingabe eingeben wenn wir die Zusammenlegung machen?
          Eigentlich sollte der Bescheinigungsabruf die Zusatzangaben (Gezahlte Beiträge) auch bei einer Zusammenveranlagung liefern

          Das kann man in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung nachsehen. Wenn die Günstigerprüfung nicht erfolgreich ist,

          sieht man in der Steuerberechnung natürlich nichts.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Woraus folgt eigentlich, dass die Berechnung einen Fehler enthalten soll?
            Es ist doch gerade das Prinzip der Günstigerprüfung, dass sie je nach den steuerlichen Verhältnissen mal für die Zulage und mal für die Sonderausgaben ausfallen kann.

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              #7
              Danke an alle - dann muss ich wohl gucken, ob eine Zusammenlegung sich lohnt - sieht momentan nicht so aus!

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                #8
                Zitat von NicolaP Beitrag anzeigen
                Danke an alle - dann muss ich wohl gucken, ob eine Zusammenlegung sich lohnt - sieht momentan nicht so aus!
                Die Frage will wohl überlegt sein, wobei der Effekt, dass der Riester rausfällt, dafür spricht, dass zumindest diese Person in der Progression so weit nach unten rutscht (sprich: niedriger besteuert wird), dass der Sonderausgabenabzug nicht mehr günstiger ist.

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