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MeisterJoda

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    MeisterJoda

    Hallo,
    da ich das erste mal hier bin hoffe ich daß alles richtig ist und mir jemand helfen kann.
    ich bin nebenberuflich für ein Unternehmen in Österreich tätig.

    Steuertechnisch, beruflich, muß ich am Jahresende eine EÜR mit MWST ausfüllen, aber ohne Voranmeldung.

    Ich bestelle Ware für meine Kunden, diese Ware wird aber vom Kunden dirkekt nach Österreich überwiesen.
    Meine Provision bekomme ich ohne MWST also Netto.

    Wenn ich mir von der Firma privat Produkte kaufe, ist der Preis den ich bezahle Netto.

    Nun hat man mir gesagt das ist ein innergemeinschaftlicher Erwerb und es müsste sowohl
    Vorsteuer 7% und 19% angegeben werden und
    Umsatzsteuer auch 7% und 19%.

    kann mir jemand sagen unter welcher Rubrik ( Zeilennummer) in welchem Formular diese Beträge eingetragen werden müssen.

    Netto-Betrag, Vorsteuer, Umsatsteuer und für alles 7% und 19% Steuer.

    ich suche überall verzweifelt nach einer Antwort, bis jetzt konnte mir das niemand verständlich erklären.

    mit voller Erwartung auf eure Antworten verbleibe ich

    euer MeisterJoda

    #2
    Hallo Meister Joda,

    im Formular EÜR suchst du vergeblich,
    das sind Angaben, die in der Umsatzsteuererklärung gemacht werden müssen. Da findest du Felder für den Innergemeinschaftlichen Erwerb und der Umsatzsteuer / Vorsteuer dazu.

    (In der EÜR wären die Angaben ein plus-minus-Null- Spiel, da die Umsatzsteuer und die Vorsteuer zum innergemeinschaftlichen Erwerb gleich hoch sind.)

    ABER: Du schreibst , dass du von der Firma privat Produkte kaufst. Der innergemeinschaftliche Erwerb ist der Erwerb im betrieblichen Bereich und nicht für den Privatbereich.
    Du solltest einen Menschen aus der steuerberatenden Zunft kontaktieren und dein Geschäftsmodell erörtern, damit du auf der sicheren Seite bist.

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      #3
      Leider hast Du so gut wie gar nichts zum Sachverhalt geschrieben.

      Zitat von MeisterJoda Beitrag anzeigen
      Steuertechnisch, beruflich, muß ich am Jahresende eine EÜR mit MWST
      Also eine EÜR und eine Umsatzsteuererklärung? Oder eine EÜR, in der Du Umsatzsteuer einträgst.

      Nimmst Du denn die Kleinunternehmerregelung in Anspruch? Wahrscheinlich nicht, denn Du willst ja Umsatzsteuer und Vorsteuer in irgendwelche Formulare eintragen.

      Zitat von MeisterJoda Beitrag anzeigen
      Ich bestelle
      Eine Bestellung hat erstmal überhaupt keine steuerliche Auswirkung. Auswirkungen haben evtl. Lieferungen und Zahlungen.

      Zitat von MeisterJoda Beitrag anzeigen
      Ware für meine Kunden
      Wer ist der Vertragspartner des Lieferers, Du oder Dein Kunde? In welchem Land befindet sich die Ware vor der Lieferung, in welchem danach?

      Zitat von MeisterJoda Beitrag anzeigen
      diese Ware wird aber vom Kunden dirkekt nach Österreich überwiesen
      Was meinst Du damit? Überweisen kann man z. B. Geldbeträge.

      Zitat von MeisterJoda Beitrag anzeigen
      Meine Provision bekomme ich ohne MWST also Netto
      Ok, Du vermittelst also Waren.

      Zitat von MeisterJoda Beitrag anzeigen
      Wenn ich mir von der Firma privat Produkte kaufe, ist der Preis den ich bezahle Netto
      Das kann nicht richtig sein.

      Zitat von MeisterJoda Beitrag anzeigen
      Nun hat man mir gesagt das ist ein innergemeinschaftlicher Erwerb
      Hast Du das alles jetzt geschrieben, um zu erklären, dass Du von einem österreichischen Unternehmen als Privatmann Waren kaufst? Geht es jetzt nur darum?

      Wenn Du als Privatmann in einem anderen EU-Staat etwas kaufst, dann muss Dir der Verkäufer die Umsatzsteuer, die in seinem Land entsteht, in Rechnung stellen. Von einigen Ausnahmen abgesehen (z. B. Neufahrzeuge).

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Wenn Du als Privatmann in einem anderen EU-Staat etwas kaufst, dann muss Dir der Verkäufer die Umsatzsteuer, die in seinem Land entsteht, in Rechnung stellen. Von einigen Ausnahmen abgesehen (z. B. Neufahrzeuge).
        ...oder wenn er mehr als 10.000 € pro Jahr EU-Umsätze macht (->One-Stop-Shop). Dann steht auch auf einer österreichischen oder italienischen Rechnung 19% deutsche Umsatzsteuer.

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          #5
          Hi,
          zunächst mal Danke für die tollen Infos....
          also
          1 - ich lebe in Deutschland und bin nebenberuflich für eine Firma in Österreich tätig auf Provisionsbasis, d.h. für die Provision bezahlt die Firma in Österreich die MWST.

          2 - es geht um Naturprodukte für die ich in Deutschland werbe und meine Kunden dann die Ware von Österreich bekommen, dort bezahlen.
          oder ich bekomme die Ware für meine Kunden, gebe sie denen weiter aber überwiesen wird von meinen Kunden direkt nach Österreich.

          3 - so, wenn ich jetzt bei einer Bestellung für mich, für meinen privatgebrauch Naturprodukte bei dieser Firma von Österreich nach Deutschland mitbestelle,
          bekomme ich eine Rechnung mit MWST.

          z.B.: ich kaufe ein Produkt für 100€ plus 19% Steuer sind Brutto 119€
          und ein anderes Produkt für100€ plust 7% Steuer sind Brutto 107€.

          4 - jetzt hat man mir gesagt daß ich das steuerlich angeben muß.

          da ich beruflich MWST pflichtig bin aber keine Voranmeldung abgeben muß, nur einmal im Jahr die EÜR und Umsatzsteuer angebe, war meine Frage:

          wo ich das eintragen soll da die Produkte für meinen privaten Gebrauch sind.
          es viel auch der Begriff Reverse Charge, was immer das auch ist.

          ich hoffe daß das jetzt verständlicher erklärt ist, als Laie hat man die richtige Begrifflichkeit nicht immer parat.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
            Hallo Meister Joda,

            im Formular EÜR suchst du vergeblich,
            das sind Angaben, die in der Umsatzsteuererklärung gemacht werden müssen. Da findest du Felder für den Innergemeinschaftlichen Erwerb und der Umsatzsteuer / Vorsteuer dazu.

            (In der EÜR wären die Angaben ein plus-minus-Null- Spiel, da die Umsatzsteuer und die Vorsteuer zum innergemeinschaftlichen Erwerb gleich hoch sind.)

            ABER: Du schreibst , dass du von der Firma privat Produkte kaufst. Der innergemeinschaftliche Erwerb ist der Erwerb im betrieblichen Bereich und nicht für den Privatbereich.
            Du solltest einen Menschen aus der steuerberatenden Zunft kontaktieren und dein Geschäftsmodell erörtern, damit du auf der sicheren Seite bist.
            das ist sehr hilfreich, Danke

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              #7
              Teilweise also ganz anders als Du ursprünglich gesagt hast:

              Zuerst:

              Zitat von MeisterJoda Beitrag anzeigen
              Wenn ich mir von der Firma privat Produkte kaufe, ist der Preis den ich bezahle Netto.
              Jetzt:

              Zitat von MeisterJoda Beitrag anzeigen
              wenn ich jetzt bei einer Bestellung für mich, für meinen privatgebrauch Naturprodukte bei dieser Firma von Österreich nach Deutschland mitbestelle, bekomme ich eine Rechnung mit MWST.

              z.B.: ich kaufe ein Produkt für 100€ plus 19% Steuer sind Brutto 119€
              und ein anderes Produkt für100€ plust 7% Steuer sind Brutto 107€.
              Aber es gilt nach wie vor: Deine privaten Anschaffungen gehören nicht in die Steuererklärungen.

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                #8
                Hallo
                wenn für mich die Frage soweit geklärt ist, muß ich dann gelöst oder sonst irgend etwas tun ?
                und wie mache ich das ?

                grüßle

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                  #9
                  Hallo,

                  mach einfach gar nichts, der Thread rutscht dann immer weiter nach hinten.

                  Das die Frage geklärt ist sehen wir schon daran, dass keine Nachfragen mehr kommen.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    Danke . ...

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