Arbeitnehmer-Pauschbetrag; wo deaktivieren?

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  • alex0815
    Neuer Benutzer
    • 23.07.2025
    • 3

    #1

    Arbeitnehmer-Pauschbetrag; wo deaktivieren?

    Hallo,

    Elster hat mir automatisch bei der Berechnung den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (-1230,-) in Abzug gebracht, obwohl dieser mir nicht zusteht; damit ist die Berechnung natürlich falsch - wo
    "schalte" ich den automatischen Abzug aus?
  • Gpswanderer
    Erfahrener Benutzer
    • 23.06.2011
    • 184

    #2
    Hallo,
    wieso steht der Dir nicht zu ?
    Gruß Klaus

    Kommentar

    • alex0815
      Neuer Benutzer
      • 23.07.2025
      • 3

      #3
      Obwohl ein Pensionär ebenso wie ein aktiver Beamter weiterhin als Arbeitnehmer gilt, steht ihm der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro nicht zu. Stattdessen erhalten Pensionäre – wie Rentner – einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro.

      Wo schalte ich es aus?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45997

        #4
        Stattdessen erhalten Pensionäre – wie Rentner – einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro.
        Hast du deine Versorgungsbezüge auch als solche in der Anlage N eingetragen ? Laufende Versorgungsbezüge unter Nummer 8 der

        Lohnsteuerbescheinigung müssen in der Anlage N auf Seite 2 unter Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3 erfasst werden.

        Du solltest den Bescheinigungsabruf nutzen..
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • alex0815
          Neuer Benutzer
          • 23.07.2025
          • 3

          #5
          @ Charlie24: DANKE für Deine Hilfe.

          Habe es gefunden und korrigiert und für die Zukunft den Bescheinigungsabruf beauftragt. :-)

          Kommentar

          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15394

            #6
            Zitat von alex0815 Beitrag anzeigen
            Habe ... für die Zukunft den Bescheinigungsabruf beauftragt. :-)
            Hast Du denn kein eigenes Elster-Konto? Denn dann hättest Du den Bescheinigungsabruf ja schon.

            Kommentar

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