Lohnsteuer und Kirchensteuer für Abfindungen (Zeile 11-13)

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  • max251198
    Benutzer
    • 02.02.2011
    • 49

    #1

    Lohnsteuer und Kirchensteuer für Abfindungen (Zeile 11-13)

    Hallo, ich habe hier eine Abfindung in zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung stehen. Wo trage ich aber die dazu gehörige Lohnsteuer, den Soli und die Kirchensteuer ein? Summiere ich diese Werte mit den Werte aus Zeile 4-6 zusammen? Vielen Dank für Eure HIlfe.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15394

    #2
    Diese Abzugsbeträge werden ab Zeile 19 der Anlage N abgefragt.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45996

      #3
      Wo trage ich aber die dazu gehörige Lohnsteuer, den Soli und die Kirchensteuer ein? Summiere ich diese Werte mit den Werte aus Zeile 4-6 zusammen?
      Nein, die Steuerwerte aus den Nummern 11 ff. der Lohnsteuerbescheinigung sind auf Seite 2 der Anlage N in den Zeilen 19 ff zu erfassen.

      Du solltest den Bescheinigungsabruf nutzen, der trägt die Abfindung und die Steuern in die richtigen Zeilen ein.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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