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Nicht abgeführte Vorabpauschale

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    Nicht abgeführte Vorabpauschale

    Hallo Leute,

    meine Depotbank hat die Vorabpauschale nicht abgeführt, weil auf dem Verrechnungskonto zu wenig Guthaben war. In der Mitteilung der Bank steht neben der Aufschlüsselung der Steuerposten nur, daß eine Meldung an das Finanzamt erfolgt ist.

    1. Muß ich da jetzt bei der Steuererklärung was machen und wenn ja was? Ich gehe davon aus, daß das Finanzamt sich das Geld im Rahmen der Steuerberechnung holt, aber ich will ja nicht in der Verdacht kommen, falsche Angaben zu machen.

    2. Über die abgeführten Steuern wird von der Bank Buch geführt. Muß ich später beim Verkauf der Wertpapiere selber zusehen, daß die Vorabpauschale berücksichtigt wird?

    #2
    Beides keine Fragen zu Elster.

    Wegen zweitens solltest Du vielleicht mal bei Deiner Bank nachfragen. Meiner Meinung nach bist Du verpflichtet, Kapitalerträge, für die keine Steuer einbehalten worden ist, in der Steuererklärung anzugeben.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Beides keine Fragen zu Elster.
      Das stimmt wohl. Ich habe bereits bei der Hotline des Finanzamts nachgefragt und bin dort auf Ratlosigkeit getroffen.

      Wenn es niemand weiß, schreibe ich einfach was in dem Freitextfeld auf dem Hauptbogen. Dann kann mir niemand Hinterziehungsabsicht vorwerfen.

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        #4

        Wenn dir die Gesamthöhe der von der Bank ermittelten Vorabpauschale exakt bekannt ist, könnte man die in Zeile 18 KAP eintragen. Das FA wendet dann auf diesen Kapitalertrag die Abgeltungsteuer (ca. 25%) an.

        Und ja, beim Verkauf kann man sich wieder mit dem FA auseinandersetzen, um die doppelte Versteuerung zu kompensieren. Denn die Bank wird den Teilgewinn wieder versteuern, da sie die geleistete Vorabpauschale nicht in der Buchführung hat. Dann wird man die Steuerbescheinigung der Bank korrigieren müssen und die KAP mit reduzierten Gewinn einreichen.
        Zuletzt geändert von Kent; 26.07.2025, 21:28.
        mfg. - Kent

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          #5
          Zitat von Kent Beitrag anzeigen
          Wenn dir die Gesamthöhe der von der Bank ermittelten Vorabpauschale exakt bekannt ist, könnte man die in Zeile 18 KAP eintragen. Das FA wendet dann auf diesen Kapitalertrag die Abgeltungsteuer (ca. 25%) an.
          Das gehört da sicher nicht rein - da gehören nur real erzielte Kapitalerträge rein. Die Vorabpauschale ist aber ein fiktiver Ertrag, der nach einem eigenen Verfahren errechnet wird.

          Und ja, beim Verkauf kann man sich wieder mit dem FA auseinandersetzen, um die doppelte Versteuerung zu kompensieren.
          Das müßte ich doch schon in der Steuererklärung für 2025 tun können (also nächstes Jahr), da der Fond heuer eine Ausschüttung von ca. 5% gemacht hat, für die die volle Kapitalertragssteuer berechnet wurde.

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            #6
            Zitat von Bernhard_G Beitrag anzeigen
            Das gehört da sicher nicht rein - da gehören nur real erzielte Kapitalerträge rein. Die Vorabpauschale ist aber ein fiktiver Ertrag, der nach einem eigenen Verfahren errechnet wird.
            Du solltest dir Sinn und Zweck der Vorabpauschale nochmal anschauen. Die Vorabpauschale ist eine Abschlagszahlung auf zukünftige Kurs-Gewinne. Daher ein ganz normaler Kapitalertrag, der mit Abgeltungsteuer belegt wird und mit dem Sparer-Pauschbetrag verrechnet werden kann. Erst wenn ein realer Verkauf von Fondsanteilen stattfindet, wird die Vorauszahlung (Vorabpauschale) auf die tatsächlich erzielten Gewinne angerechnet.​
            mfg. - Kent

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              #7
              Zitat von Bernhard_G Beitrag anzeigen
              Die Vorabpauschale ist aber ein fiktiver Ertrag, der nach einem eigenen Verfahren errechnet wird.
              Wo bitte in der Steuererklärung wird denn nach fiktiven Erträgen gefragt?

              Wenn Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, dann gehört das ja in Zeile 7. Also wäre doch andernfalls die Zeile 18 angebracht.

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                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                Wo bitte in der Steuererklärung wird denn nach fiktiven Erträgen gefragt?
                Genau das ist eben der Punkt. Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Ertrag.

                Ich bin inzwischen im Internet auf Beiträge dazu gestoßen. Man muß die Anlage KAP-INV ausfüllen. Hab schon mal reingeschaut. Ein ziemliches Monster das Ding.

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                  #9
                  Ach so, ich dachte es ging um ganz normale Fonds (z. B. ETFs).

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                    #10
                    Natürlich geht es um einen ganz normaler Fond. Die Vorabpauschale betrifft auch ETFs. Da wird eben der fiktive(!) Ertrag via Baiszins berechnet, auf den ggf. Steuer erhoben wird, sofern die tatsächlichen Erträge (z.B. Ausschüttungen) darunter liegen und der Fond einen Kursgewinn hatte. Wenn die Bank wie in meinem Fall die Abwicklung nicht übernimmt, hat man die Anlage KAP-INV auszufüllen und dem Finanzamt die für die Berechnung relevanten Daten zu liefern.
                    Sehr ärgerlich! Wird mir nicht nochmal passieren, daß auf dem Verrechnungskonto zu wenig Geld ist.

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                      #11
                      Hallo,

                      ich bin bei #4.

                      Natürlich geht es um einen ganz normalerf Fond.​
                      Offenbar nicht. Du hast ja die KAP-INV ins Spiel gebracht, und dort geht es eben nicht um normale Fonds.

                      Die Vorabpauschale ist aber ein fiktiver Ertrag, der nach einem eigenen Verfahren errechnet wird.​
                      Trotzdem ist es ein ganz normaler Kapitalertrag. Und fiktiv ist der Ertrag auch nicht, du hast ihn doch bekommen (ist in deinem Fondsvermögen enthalten).

                      Der einzige Unterschied ist, dass nicht erst beim Verkauf versteuert wird.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        KAP-INV ist eigentlich für Anleger, deren Fonds bei einem Broker im Ausland geführt werden. Wer das mag, soll sich dann das volle Programm aus Fondswert, Basiszins, Ausschüttungen, Teilfreistellung und monatsgenauer Aufschlüsselung gönnen und die Pauschale selbst ermitteln.

                        Bei einem Inlandsdepot übernimmt die Bank diese mühsame Berechnung der Vorabpauschale. Gewöhnlich erhält man immer auch eine Abrechnung zur Ermittlung der Vorabpauschale, auch wenn die Bank die Steuer selbst nicht abführen kann. Und ich verstehe jetzt nicht, worin die Herausforderung besteht, diesen Wert in Zeile 18 KAP einzutragen.​
                        mfg. - Kent

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                          #13
                          Zitat von Kent Beitrag anzeigen
                          Gewöhnlich erhält man immer auch eine Abrechnung zur Ermittlung der Vorabpauschale, auch wenn die Bank die Steuer selbst nicht abführen kann.
                          Ich hoffe, du hast recht. Ich habe bisher nur die Mitteilung erhalten, daß die Steuer nicht abgeführt wurde und eine Meldung an das Finanzamt erfolgt ist.

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