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Haushaltsnahe Aufwendungen nicht berücksichtigt

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    Haushaltsnahe Aufwendungen nicht berücksichtigt

    In der St.erklärung 2024 habe ich , wie jedes Jahr, in der Anlage für Haushaltsnahe Aufwendungen versch. Handwerkerkosten eingetragen.
    In der vorläufigen Berechnung tauchen diese aber nicht komplett auf. Der übernommene Wert passt aber auch nicht mit Pauschlabeträgen zusammen.
    Gibt es ähnliche Erfahrungen ?

    #2
    Taucht vielleicht nur die Steuerermäßigung von 20 % auf? Oder wurden die Höchstbeträge überschritten?

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      #3
      Pauschbeträge gibt es dem Fall nicht, nur Höschstbeträge.

      Berücksichtigt werden 20% des Rechnungsbetrages

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        #4
        Hallo dgs ,


        Berücksichtigt werden 20% des Rechnungsbetrages
        Bei Haushaltsnahen Dienstleistungen max. 4000€
        bei Handwerkerleistungen max. 6000€



        Gruß - Hans

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          #5
          bei Handwerkerleistungen max. 6000€
          Falsch, die maximale Steuermäßigung bei Handwerkerleistungen beträgt 1.200 €, das sind 20% der maximalen Arbeitskosten von 6.000 €.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Hallo Charlie24 ,

            Falsch, die maximale Steuermäßigung bei Handwerkerleistungen beträgt 1.200 €, das sind 20% der maximalen Arbeitskosten von 6.000 €.​
            Zitat von Gerald v. R. Beitrag anzeigen
            Pauschbeträge gibt es dem Fall nicht, nur Höschstbeträge.

            Berücksichtigt werden 20% des Rechnungsbetrages
            Darauf hat ja Gerald schon hingewiesen, ich hab ihn zitiert und zur Ergänzung die beiden Maximalbeträge der Rechnungen hinzugefügt.



            Gruß - Hans

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              #7
              ... ich hab ihn zitiert und zur Ergänzung die beiden Maximalbeträge der Rechnungen hinzugefügt.
              Der Höchstbetrag der steuerbegünstigten Aufwendungen bei haushaltsnahen Dienstleistungen bzw. Beschäftigungsverhältnissen ist aber nicht 4.000 €,

              sondern 20.000 € ! Die 4.000 € sind die maximale Steuerermäßigung. Wenn man solche Zahlen veröffentlicht, müssen die schon zusammenpassen.

              Ich kann nicht in einem Fall den Höchstbetrag der Ermäßigung angeben und ihm anderen Fall die maximale BMG.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Ich kann nicht in einem Fall den Höchstbetrag der Ermäßigung angeben und ihm anderen Fall die maximale BMG.
                Richtig, Danke für den Hinweis, da war ich wohl noch halb im Urlaub.

                Gruß - Hans

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