Einnahmen aus Vermietung / Bruchteilseigentümer / Anlage V

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  • Emha66
    Neuer Benutzer
    • 16.07.2025
    • 1

    #1

    Einnahmen aus Vermietung / Bruchteilseigentümer / Anlage V

    Hallo zusammen, ich brauche Euer Fachwissen in Bezug auf die Anlage V der ESt-Erklärung.

    Mein Bruder und ich sind seit kurzem Bruchteilseigentümer unseres Elternhauses (50/50). Eine Wohnung davon wollen wir nun vermieten. In der Anlage V wird unter 8 eine Wirtschafts-Identifikationsnummer gefordert.
    Ist mit unserer Rechtsform eine solche W-IDNr. notwendig, falls ja, wie bekomme ich diese zugeteilt?

    Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
    Mit freundlichen Grüßen
    EmHa
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15396

    #2
    Es geht wahrscheinlich um Zeile 8. Da hab ich die Abfrage der Wirtschafts-ID in der Einkommensteuererklärung zwar gefunden, in der Feststellungserklärung aber nicht.

    Kommentar

    • mhanft
      Erfahrener Benutzer
      • 07.01.2006
      • 1703

      #3
      Scheint kein Mussfeld zu sein. In den üblichen Steuersoftwaren kann man das auch eingeben, aber wenn nicht, passiert auch nix.

      Vielleicht bekommen Vermietungs-GbR ja irgendwann "von Amts wegen" eine W-ID zugeteilt. Bis dahin gibts halt keine.

      Kommentar

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