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Widerruf Abrufberechtigung

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    Widerruf Abrufberechtigung

    Hallo, ich habe folgendes Problem:
    Ehepaar hat sich getrennt bzw. ist geschieden. Der Ehemann hat bisher die Steuererklärungen der früheren Jahre erstellt und hierzu die Berechtigung zum Datenabruf für die Ehefrau erhalten.
    Nun möchte die Ehefrau diese Berechtigung widerrufen. Hierfür hat sie sich bei Elster registriert. Aber dort ist die erteilte Berechtigung nicht zu finden.
    Ist die Berechtigung für den geschiedenen Ehemann automatisch erloschen?

    #2
    Hallo Krake!

    Vorbemerkung:

    Es gibt viele Gründe, warum die Einkommensteuererklärungen von getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepaare in "gegenseitigem Einvernehmen und Verständnis" erstellt werden sollten zwecks Steueroptimierung/-ersparnis in der Gesamtbetrachtung!

    Zu Ihrer Frage siehe hier:

    grafik.png

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      #3
      Hallo Krake!

      Unter der Elster-Hilfe mal suchen bringt auch immer mal wieder problemlösende Treffer:

      grafik.png

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