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Haus Schenkung Wohnrecht Familie

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    Haus Schenkung Wohnrecht Familie

    Liebe Gemeinde,

    es geht um die StErklärung 2024.

    1) A hat ein Haus mit 2 Wohnungen geschenkt bekommen.
    Nun möchte A das Wohnrecht seiner Mutter M (gesamtes Haus) und die Vormerkung seines Vaters V in der StErkl angeben. Dies senkt den Wert des Hauses.
    Wie/wo kann er das an im Elsterformular V eintragen?

    2) M wohnt darum nun kostenfrei in einer Wohnung, seiner Tochter T in der anderen Wohnung. T zahlt monatliche Miete.
    Wie kann A in Elster eintragen, dass das Haus durch 2 Parteien aus der Familie bewohnt wird?

    Danke!
    Kati



    #2
    zu 1): Der Wert des Hauses spielt in der Anlage V überhaupt keine Rolle, dort geht es um die Erklärung von Einkünften und nicht um die Erklärung von Vermögenswerten.

    zu 2): An wen zahlt die Tochter die Miete? Wenn sie die Miete an die Mutter (Oma) zahlt, die ja ein Wohnrecht bezüglich des gesamten Hauses hat, muss nicht er sondern die Oma die Vermietungseinkünfte erklären.

    Derjenige (also A oder die Oma), der die Mieteinnahmen erhält, kann Ausgaben, die mit dem Haus zusammenhängen, nur insoweit als Werbungskosten geltend machen, als sie auf die vermietete Wohnung entfallen, entweder durch direkte Zuordnung oder durch verhältnismäßige Aufteilung nach der Wohnfläche. Entsprechende Felder gibt es bei den Angaben zu Werbungskosten in der Anlage V.

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      #3
      Danke für die Infos!

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        #4
        Hallo Kati_bleibt_Kati, hallo Telepeter !

        *****
        Hier ist keine Steuerberatung erlaubt - was gegeben wird, sind nur "Tipps"!

        *****
        Diese "Tipps" sind dann falsch, wenn der Sachverhalt unvollständig dargestellt wurde und der Antworter "eine Sachverhalts-Ergänzung" reininterpretiert und eine nicht gestellte Frage beantwortet:

        Derjenige (also A oder die Oma), der die Mieteinnahmen erhält, kann Ausgaben, die mit dem Haus zusammenhängen, ... als Werbungskosten geltend machen,
        Diese Aussage ist schlichtweg falsch: Das vorbehaltene Wohnrecht gilt doch für das ganze Haus, also "muss" bei "normalen/üblichen" Wohnrechts-Vereinbarungen die Oma die Vermietungseinkünfte erklären - und wenn das Geld direkt von der Tochter an A überwiesen wird, ist das eine Schenkung von der Oma an A!

        *****

        - Allein aus der Fragestellung heraus
        - und auch aufgrund der Komplexität, die in solch einer Vereinbarung drinstecken kann
        meine dringende Empfehlung: Zumindest im Erstjahr die ESt-Erklärung vom Lohnsteuerhilfeverein oder von einem Steuerberater machen lassen!


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          #5
          Hallo Kati_bleibt_Kati, hallo Telepeter !

          Tja, die liebe "Komplexität" - recherchiert mal im Internet, was "Wohnrecht" und was "Nießbrauch" bedeutet - ich vermute, hier wird der falsche Begriff verwendet!

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            #6
            Mir ist der Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauch klar, vielen Dank für den Hinweis.

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              #7
              Hallo Telepeter!

              *****
              Sie haben aber in Ihrer Antwort das Wort "Wohnrecht" genutzt, ohne darauf hinzuweisen!

              Außerdem: Bei einem "Wohnrecht" hätten Sie darauf hinweisen müssen, dass eine Vermietung "in der Regel" nicht erlaubt ist - "dispositives/gestaltbares" Recht - und niemals einen "nackten" Rat betreffs Vermietungserklärung von A geben dürfen!



              *****
              Wir fleißigen Antworter müssen immer wieder aufpassen, dass wir uns mit unseren Antworten nicht "vergallopieren"

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                #8
                Ein Mietvertrag setzt keine bestimmte dingliche Berechtigung des Vermieters bezüglich des Mietgegenstandes voraus. Deshalb könnte sowohl A als Eigentümer als auch die Oma als Wohnrechtsinhaberin die Vermieterposition haben. Ob das dann einkommensteuerlich so anerkannt wird und welche Folgen das ggf. in schenkungssteuerlicher Hinsicht hätte ist die zweite Frage. Mit einem Rat hat das nichts zu tun, dazu sind andere (Steuerberater) berufen, an die sich Kati wenden sollte.

                Wir bewegen uns hier in rechtlichen Erwägungen, die den Rahmen dieses Forums sprengen und sollten das daher beenden.

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                  #9
                  Hallo zusammen,

                  bitte nicht streiten ;-)

                  Eigentlich war meine Frage 2 ja nur, wie (bzw. wo) man eintragen kann in Anlage V, dass das Haus komplett an Familienmitglieder vermietet bzw. durch Wohnrecht "belegt" ist.

                  Ich denke auch, das ist unbeantwortbar und ich werde einen Steuerberater fragen bzw. beauftragen.

                  Zu Frage 1: Die Antwort hat mir schon sehr geholfen, lieber Telepeter, vielen Dank!

                  Viele Grüße

                  Kati

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                    #10
                    Hallo Telepeter!

                    Wenn in diesem Fall durch die Kombination von Übergabevertrag, Wohn-/Nießbrauchsvereinbarung, Mietvertrag der "falschen" Personen eine monatliche Miet-Schenkung von der Oma M an Ihr Kind A zu sehen sein sollte, könnte das sofortige schenkungsteuerliche Konsequenzen nach sich ziehen, weil: A hat ja gerade ein Zweifamilienhaus von M geschenkt bekommen und damit die Schenkungsteuerfreibeträge wohl ausgenutzt.

                    Teleter, Kati_bleibt_Kati und andere Mitleser/Interessierte:

                    Bei komplexen Sachverhalten, bei denen schon die Sachverhalts-Darstellung unvollständig/ungenau/fehlerhaft ist, sollten wir uns verkneifen, hier - sicherlich gutgemeinte Antworten - zu geben, sondern eben auf die Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine verweisen!

                    Zuletzt geändert von Uwe64; 31.07.2025, 13:43.

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                      #11
                      Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
                      Ein Mietvertrag setzt keine bestimmte dingliche Berechtigung des Vermieters bezüglich des Mietgegenstandes voraus..
                      Dies würde ja bedeuten, dass ich problemlos die schon jahrelang leerstehende Wohnung in Nachbars Haus vermieten könnte ... oder wie meinen Sie das "ohne dingliche Berechtigung eine Wohnung zu vermieten" ... man lernt ja nie aus, deshalb bin ich gespannt auf Ihre Erläuterung mit Fundstelle!

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                        #12
                        Hallo Uwe64,

                        vielleicht einmal zur Klärung und dementsprechend zum Verständnis gefragt:

                        Eigentlich wollte ich nur wissen, wo man in Elster bestimmte Angaben machen kann.

                        Ja, der Sachverhalt ist komplex und mit Absicht nur kurz dargestellt - mit Absicht, da ich weiß, dass hier nur Fragen zu Eintragungen im Elster-Formular und nicht zu Inhaltlichem gefragt werden sollten. Ist auch verständlich.

                        Aber: Die Frage bleibt trotzdem, ab wann ein Sachverhalt "komplex" ist und wann nicht. Für mich als Fragenden ist es etwas schwierig zu durchdringen, welcher Sachverhalt denn zu komplex ist, um hier eine Lösung zu erhalten, "wo" man "was" eintragen sollte. Ich hätte den kompletten Sachverhalt beschreiben können, jedoch kam mir dies als Frage zu aufwändig, sprich "komplex" vor.

                        Und, da fällt mir ein: Sachverhaltsfragen, die nicht persönlich benannt sind, sondern ganz allgemein gehalten (also hier "A hat Haus geschenkt bekommen"), meines Wissens nach unproblematisch im Hinblick auf theoretische Erörterung, was Sie als "rechtliche Erwägung" beurteilen. Also sollte das dann auch keine Steuerberatung sein.

                        Ich habe mich nun an einen Steuerberater gewandt, weil das Thema tatsächlich sehr komplex ist :-)

                        Das IWW schreibt zu solch einem Fall: "Schon vorab sei angemerkt, komplizierter geht es eigentlich kaum noch.​" Herrjeh... Habe nur den Auszug (Link) gelesen, da ich keinen Zugang dazu habe, vermute aber, dass das ungefähr so auch mich betrifft.


                        Also lieben Dank nochmal an Sie beide.

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                          #13
                          Hallo Kati_bleibt_Kati!

                          Ihre Sachverhaltsdarstellung und Ihre Fragen wollte ich nicht kritisieren - ich wollte

                          - ein "Problembewußtsein" schaffen

                          und

                          - verhindern, dass Sie aufgrund von gutgemeinten Ratschlägen hier im Forum vielleicht steuerlich falsche und nachteilige Entscheidungen treffen!

                          Dasselbe Anliegen gegenüber Telepeter:

                          - "Problembewußtsein" schaffen

                          und

                          - verhindern, dass aufgrund einer gutgemeinten Antwort von ihm der Anfragende vielleicht eine steuerlich falsche und nachteilige Entscheidung trifft!



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