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Anlage FE5 im ESt 1 B (Steuer 2023) - Beteiligter kommt immer wieder ungewollt auf

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    Anlage FE5 im ESt 1 B (Steuer 2023) - Beteiligter kommt immer wieder ungewollt auf

    Folgendes Problem:
    Nachdem ich das Formular ESt 1 B auf Fehler prüfen und versenden möchte, kommt immer wieder ein Fehler auf, den ich nicht verstehe und der sich nicht lösen lässt.

    Es gibt zwei Beteiligte in dem Formular. Einer davon bin ich. Das Formular soll lediglich FE1 und FB Anlagen enthalten.

    Folgende Fehlermeldung:
    Sie haben angegeben, dass Sie Angaben für '1' machen möchten, haben aber außer der Angabe im Feld 'Nummer des Beteiligten' keine weiteren Angaben getätigt.
    Anlage FE 5 / Feststellungsbeteiligte / 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen / Beteiligte (HERR XYZ)
    1 - Nummer des Beteiligten​

    Folgende Lösungen klappen nicht:
    1. Die Anlage FE5 entfernen. Diese wird automatisch mit der Prüfung des Formulars kreiert.
    2. Den Beteiligten entfernen. Dieser wird automatisch mit der Prüfung des Formulars kreiert.
    3. Den Beteiligten aus der FE5 Anlage löschen, die Anlage FE5 entfernen und das Formular ESt 1 B speichern und verlassen.

    Ich freue mich über Rückfragen oder Lösungsvorschläge.

    Mit freundlichen Grüßen

    Vitale
    Zuletzt geändert von AndreaV; 29.07.2025, 12:57.

    #2
    Was willst du mit FE 5 erreichen, welche Einkunftsart? FE 1 und FB reichen für normale Fälle durchaus.

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      #3
      Konntest du das Problem lösen, da ich auch vor selben stehe?

      Danke und Gruß

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        #4
        Hallo zusammen,

        ich habe das gleiche Problem! Ist das vielleicht ein technischer Defekt? Hat jemand schon eine Lösung gefunden?

        Viele Grüße!

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          #5
          Um welche Einkunftsart(en) geht es bei euch in der ESt 1 B denn überhaupt ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Bei mir um Gewerbe. Die letzten Jahre gab es immer nur einen Hinweis und ich konnte die ESt 1 B auch ohne FE5 einreichen.

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              #7
              Bei mir um Gewerbe.
              Da wirst du die Anlage FE 5 doch auch benötigen, dort sind bei Personengesellschaften bekanntlich die Einlagen und Entnahmen anzugeben.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Die letzten Jahre gab es bei uns auch dieses Problem nicht. Die Hotline konnte mir auch nicht weiterhelfen, habe jetzt eine Support Anfrage gestellt.

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                  #9
                  Zitat von SilkeAL Beitrag anzeigen
                  Hallo zusammen,

                  ich habe das gleiche Problem! Ist das vielleicht ein technischer Defekt? Hat jemand schon eine Lösung gefunden?

                  Viele Grüße!
                  Nein, leider nicht. Ich würde aber versuchen Einlagen und Entnahmen dort mal aufzuführen. Berichte dann.

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Um welche Einkunftsart(en) geht es bei euch in der ESt 1 B denn überhaupt ?
                    Einnahmen aus selbstständiger Arbeit. FE5 soll für Einlagen und Entnahmen sein. Das sind ja keine Einlagen und Entnahmen. Vllt muss ich da mindestens 0,00 € eingeben?

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Da wirst du die Anlage FE 5 doch auch benötigen, dort sind bei Personengesellschaften bekanntlich die Einlagen und Entnahmen anzugeben.
                      Wieso benötige ich es denn, nur weil man dort etwas eintragen kann? Kannst du das genauer erklären? Danke dir.

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                        #12
                        Wieso benötige ich es denn, nur weil man dort etwas eintragen kann? Kannst du das genauer erklären?
                        Einlagen und Entnahmen sind generell aufzuzeichnen und zwar nicht nur bei Bilanzierung, sondern auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG.

                        Einzelunternehmer müssen ihre Einlagen und Entnahmen in der EÜR angeben (Zeilen 106 und 107), wobei auch Nullwerte zulässig sind. Das wird seit

                        einigen Jahren auch automatisch geprüft. Die Gesellschafter von Personengesellschaften müssen diese Angaben in der Anlage FE 5 machen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Einlagen und Entnahmen sind generell aufzuzeichnen und zwar nicht nur bei Bilanzierung, sondern auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG.

                          Einzelunternehmer müssen ihre Einlagen und Entnahmen in der EÜR angeben (Zeilen 106 und 107), wobei auch Nullwerte zulässig sind. Das wird seit

                          einigen Jahren auch automatisch geprüft. Die Gesellschafter von Personengesellschaften müssen diese Angaben in der Anlage FE 5 machen.
                          Danke für die Hilfe! Der Fehler lag mal wieder beim Anwender

                          Die Einlagen und Entnahmen angeben sowie die Sonderausgaben und -einnahmen entsprechend deklarieren. Eigentlich all das, was Elster auch von einem verlangt.

                          Euch eine angenehme Restwoche!

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                            #14
                            Zitat von ThoHE Beitrag anzeigen
                            Konntest du das Problem lösen, da ich auch vor selben stehe?

                            Danke und Gruß
                            Ja!

                            Hier die Lösung (wie auch schon von einem User angemerkt:

                            Die Einlagen und Entnahmen angeben sowie die Sonderausgaben und -einnahmen müssen entsprechend deklariert werden, auch mit 0,00€, wenn dem so ist..

                            Eigentlich all das, was Elster auch von einem verlangt und bemängelt.

                            Dir angenehme Restwoche!​

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