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EÜR: Privateinlage und -entnahme eintragen

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    EÜR: Privateinlage und -entnahme eintragen

    Ich bin mit nicht ganz sicher wo und ob ich es eintragen muss im EÜR Formular. Es handelt sich um einen Privateinlage und einen Privatentnahme (Bar und Konto).

    Sollte ich das in Zeile 106 und 107 eintragen?
    Ich nutze als Fotografin die Kleinunternehmerreglung.

    #2
    Genau dort sind Entnahmen und Einlagen einzutragen, ja.

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      #3
      Genau dort sind Entnahmen und Einlagen einzutragen, ja.
      Die Zeilennummern haben sich 2024 aber geändert !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Die Zeilennummern haben sich 2024 aber geändert !
        Bei mir stimmen die für 2024.

        image.png

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          #5
          Bei mir stimmen die für 2024.
          Ich werde alt. Mit irgendeiner Zeilenänderung habe ich das jetzt verwechselt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Ich werde alt
            Ist doch schön, wenn Du das noch vor Dir hast ;D

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