Eine Frage zu den Formularen Umsatzsteuererklärung und EÜR: Dadurch, dass man Beträge teilweise ohne Cent, teilweise mit Cent, angeben muss, ergibt sich zwangsläufig eine Rundungsdifferenz. Kann/soll/muss man die eigentlich in irgendeiner Zeile ausgleichen, falls ja, wo, oder ist es egal, wenn zwischen beiden Formularen die Umsatzsteuer minimal unterschiedlich ist? Danke.
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Umsatzsteuer-Rundungsdifferenzen ausgleichen?
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Kann/soll/muss man die eigentlich in irgendeiner Zeile ausgleichen,
sind, hat es damit sein Bewenden. Wenn ein Buchhaltungsprogramm verwendet wird, bucht man die Rundungsdifferenz, das sind Centbeträge, aus.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Kloebi Beitrag anzeigeneigentlich sollte das Problem nicht bestehen. Wenn z. B. die gezahlte USt auf volle Euro abgerundet wird, ist weniger zu zahlen, also sind entsprechend weniger Betriebsausgabeen in der EÜR zu erfassen. In die EÜR kommen nur tatsächliche Zahlungen bzw. Erstattungen.
Richtig ist es also, das nicht zu machen, sondern den Wert aus der Umsatzsteuererklärung dort einzutragen (der ist gerundet, da man dort keine Cent eingeben kann)?
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWenn ein Buchhaltungsprogramm verwendet wird, bucht man die Rundungsdifferenz, das sind Centbeträge, aus.
Die einzige Stelle, wo tatsächlich (meist minus) fünfunddrölfzig Cent rauskommen, ist die unterste Zeile der Jahres-Umsatzsteuererklärung (eben weil - nur - dort gerundet wird). Und nachdem dort irgendwo im Kleingedruckten steht "Beträge unter einem Euro werden weder eingezogen noch erstattet", passiert mit der Rundungsdifferenz einfach - nix.
Jedenfalls erst mal. Lustigerweise kam mal irgendwann ein Schreiben vom Finanzamt mit einer Aufstellung der Rundungsdifferenzen der letzten N Jahre, die dann zusammen zweiffuffzich ergeben haben, die sie tatsächlich überwiesen haben. Naja, wenn sie meinen... (das bucht man dann auf "Steuererstattungen Vorjahre sonstige Steuern").
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