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Umsatzsteuer-Rundungsdifferenzen ausgleichen?

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    Umsatzsteuer-Rundungsdifferenzen ausgleichen?

    Eine Frage zu den Formularen Umsatzsteuererklärung und EÜR: Dadurch, dass man Beträge teilweise ohne Cent, teilweise mit Cent, angeben muss, ergibt sich zwangsläufig eine Rundungsdifferenz. Kann/soll/muss man die eigentlich in irgendeiner Zeile ausgleichen, falls ja, wo, oder ist es egal, wenn zwischen beiden Formularen die Umsatzsteuer minimal unterschiedlich ist? Danke.

    #2
    eigentlich sollte das Problem nicht bestehen. Wenn z. B. die gezahlte USt auf volle Euro abgerundet wird, ist weniger zu zahlen, also sind entsprechend weniger Betriebsausgabeen in der EÜR zu erfassen. In die EÜR kommen nur tatsächliche Zahlungen bzw. Erstattungen.

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      #3
      Kann/soll/muss man die eigentlich in irgendeiner Zeile ausgleichen,
      Nein, soweit in der Umsatzsteuerjahreserklärung noch Rundungsdifferenzen bei der Steuer verbleiben, weil die Umsätze auf volle Euro abgerundet anzugeben

      sind, hat es damit sein Bewenden. Wenn ein Buchhaltungsprogramm verwendet wird, bucht man die Rundungsdifferenz, das sind Centbeträge, aus.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        eigentlich sollte das Problem nicht bestehen. Wenn z. B. die gezahlte USt auf volle Euro abgerundet wird, ist weniger zu zahlen, also sind entsprechend weniger Betriebsausgabeen in der EÜR zu erfassen. In die EÜR kommen nur tatsächliche Zahlungen bzw. Erstattungen.
        Okay, dann stand ich eventuell auf dem Schlauch. Ich ging bisher davon aus, dass ich den Betrag bei "Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen (ohne solche zum ermäßigten Steuersatz von 0 %)" einfach malnehme mit 0,19 und diesen Wert dann bei "Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben (Euro, Cent)" eintrage.

        Richtig ist es also, das nicht zu machen, sondern den Wert aus der Umsatzsteuererklärung dort einzutragen (der ist gerundet, da man dort keine Cent eingeben kann)?

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Wenn ein Buchhaltungsprogramm verwendet wird, bucht man die Rundungsdifferenz, das sind Centbeträge, aus.
          Eigentlich passiert das praktisch nie (meine eigene Erfahrung seit bald 40 Jahren). Denn in der Fibu-Software werden ja die Cent-genauen Beträge gebucht, und wenn man am Ende vom Jahr alle Umsatz- und Vorsteuerkonten miteinander verrechnet (inkl. der Vorauszahlungskonten), kommt zwangsläufig 0 raus.

          Die einzige Stelle, wo tatsächlich (meist minus) fünfunddrölfzig Cent rauskommen, ist die unterste Zeile der Jahres-Umsatzsteuererklärung (eben weil - nur - dort gerundet wird). Und nachdem dort irgendwo im Kleingedruckten steht "Beträge unter einem Euro werden weder eingezogen noch erstattet", passiert mit der Rundungsdifferenz einfach - nix.

          Jedenfalls erst mal. Lustigerweise kam mal irgendwann ein Schreiben vom Finanzamt mit einer Aufstellung der Rundungsdifferenzen der letzten N Jahre, die dann zusammen zweiffuffzich ergeben haben, die sie tatsächlich überwiesen haben. Naja, wenn sie meinen... (das bucht man dann auf "Steuererstattungen Vorjahre sonstige Steuern").

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