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getrennte Veranlagung von Ehegatten in mein Elster

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    getrennte Veranlagung von Ehegatten in mein Elster

    Hallo,

    ich versuche gerade eine getrennte Veranlagung in mein Elster für das Jahr 2024 zu simulieren.
    Dafür habe ich die Stuererklärung 2023 kopiert und wollte meinen Mann als Person A einfach rauslöschen.
    Leider hat das nicht fuktioniert.
    Muss ich mich als Ehefrau als Person A anlegen und funktioniert das dann auch wirklich?
    Momentan habe ich nur Fehlermeldungen.

    Danke

    #2
    Du bist ja dann der Steuerpflichtige, musst also Deine Daten in die Zeilen 6 bis 18 eingeben. Die Zeilen für die Ehefrau bzw. Person B bleiben leer.

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      #3
      Hallo Binil!

      Die Datenübernahme aus 2023 (Zusammenveranlagung) nach 2024 macht nur Sinn für die Variante 2024 Zusammenveranlagung und Variante 2024 Einzelveranlagung Ehemann / Person A - wenn man diesen Weg auch für die Varianten Einzelveranlagung Ehefrau / Person B geht, "wird man unglücklich", es wird ein "herumgefummel", alles zu korrigieren!

      Für die Variante Einzelveranlagung Ehefrau / Person B ist eine Neuanlage 2024 zu empfehlen!

      Je nachdem, wie kompliziert der Fall ist, hilft dann auch copy and paste aus der Variante Zusammenveranlagung!
      Zuletzt geändert von Uwe64; 30.07.2025, 09:23.

      Kommentar


        #4
        Hallo Binil!

        Momentan habe ich nur Fehlermeldungen.
        Sie müssen, damit alles sinnvoll funktioniert, bei Einzelveranlagung von Eheleute auch die "Anlage Sonstiges" und die Anlage "Zusatzangaben für die Steuerberechnung" öffnen und bearbeiten!
        Zuletzt geändert von Uwe64; 30.07.2025, 09:23.

        Kommentar


          #5
          Hallo @Uwe64,

          danke nochmal für den Hinweis. Ich habe es jetzt sogar hinbekommen, indem ich die EST 2023 kopiert habe und meinen Mann "überschrieben" habe mit meinen Daten.
          Mich habe ich dann rausgelöscht. Eine komplette Neuanlage, wie von Ihnen vorgeschlagen, wäre wahrscheilich sogar einfacher gewesen.

          Elster hat hier noch einiges an Optimierungsbedarf.
          1.) automatische Günstigerprüfung, ob Einzel- oder Zusammenveranlagung.
          2.) Kopieren von Anträgen
          3.) einen gescheiten Chatbot, der auch im Dialog hilft - KI bietet hier so viele Möglichkeiten

          Viele Grüße,
          Binil

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            #6
            Hallo Binil!

            Sie wünschen sich ja so Einiges - was Sie zur Zeit leider nur von Steuerprogrammen erhalten, die Geld kosten ...

            Außerdem: Die vom Staat angestellten Beamten oder die beauftragten Dienstleister programmieren "pro-fiskalisch" - solche "features" dagegen würden ja das "Einkommen" des Staates als Arbeitgeber bzw. Auftraggeber verringern ...

            Übrigens: Bei ElsterFormular (vor vielen Jahren eingestampft) haben Ihre Wünsche Nr. 1 und 2 tatsächlich und reibungslos funktioniert ...

            Und: Vielleicht haben die Programmierer sich gedacht, die Zusammenveranlagung wird von der Politik ja sowieso demnächst eingestampft, die Mühe der Programmierung einer vollautomatischen Vergleichsrechnung können wir uns sparen ... bzw. die Aufgabenstellung / Auftragserteilung enthielt keine diesbezüglichen Anweisungen, das zu tun, weil's ja abgeschafft werden soll(te) ...

            Zuletzt geändert von Uwe64; 30.07.2025, 11:43.

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              #7
              Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
              Vielleicht haben die Programmierer sich gedacht, die Zusammenveranlagung wird von der Politik ja sowieso demnächst eingestampft, die Mühe der Programmierung einer vollautomatischen Vergleichsrechnung können wir uns sparen
              Das ist ja mal eine interessante Theorie.
              Ich glaub allerdings eher dass sich die Steuerberater beschweren, wenn Elster ihnen die Kundschaft abspenstig macht.

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                #8
                Ich glaub allerdings eher dass sich die Steuerberater beschweren, wenn Elster ihnen die Kundschaft abspenstig macht.
                Ich weiß nicht, ob man sich davor fürchtet. Bei ElsterFormular hat man sich ja auch getraut, diesen Komfort kostenlos mit anzubieten.

                Auch eine Nachbildung der Lohnsteuerbescheinigung und der Steuerbescheinigungen der Banken war bei ElsterFormular mit an Bord.

                Mein ELSTER bietet das alles nicht. Auf manches kann man dank Bescheinigungsabruf zwar verzichten, aber etwas mehr Komfort

                täte der Webanwendung schon gut.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  etwas mehr Komfort täte der Webanwendung schon gut.
                  Das find ich ja auch. Sieht aber nicht so aus, als würden diese Wünsche gehört.

                  Kommentar


                    #10
                    Sieht aber nicht so aus, als würden diese Wünsche gehört
                    Soeben habe ich unsere Einkommensteuererklärung für 2024 übermittelt. Danach wurde ich in Mein ELSTER um Feedback zu den Formularen gefragt und

                    um Verbesserungsvorschläge gebeten. Da habe ich jetzt um Prüfung der günstigsten Veranlagungsart gebeten, durchaus mit dem Hinweis, dass ElsterFormular

                    so etwas konnte. Viel Hoffnung habe ich aber nicht.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Hallo Charlie24!

                      tja ... wortwörtlich heißt es "Feedback zu den Formularen" und nicht "Feedback zu den Funktionalitäten" ...

                      somit droht Ihrer Antwort die "Ablage M" = Mülleimer ... !?

                      Formulare kann der Lehrling umprogrammieren - Funktionalitäten wie eine Vergleichsberechnung günstigste Veranlagungsart ist eine Aufgabe des besten Programmierers, den die haben!

                      Aber vielleicht haben wir Glück
                      - neuerdings stehen ja 500 Mrd. Euros "Gewehr bei Fuß", die der Ausgabe harren!
                      - und das neue "Digitalministerium" muss ja auch beschäftigt werden - vielleicht ist das wirklich die erste Aktion dieser Leut dort: Anwenderbefragung - und danach "die Sache von oben durchdrücken"

                      es bleibt das "politische Problem":
                      - Abschaffung der Zusammenveranlagung !?
                      - Vereinfachung der Steuergesetze und damit quasi die Abschaffung der Steuererklärungspflichten für Nur-Arbeitnehmer !?

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                        #12
                        wortwörtlich heißt es "Feedback zu den Formularen"
                        Richtig, aber in einem Textfeld darunter durfte man zusätzlich Verbesserungsvorschläge machen, wenngleich die Textlänge beschränkt war.

                        Ich habe neben dem Vorschlag im Beitrag '#10 auch erwähnt, dass das Ausfüllen der Formulare für mich nur deshalb sehr einfach war,

                        weil ich mich im Einkommensteuerrecht auskenne, damit die mein Votum nicht überbewerten. Aber ob das jemand liest ?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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