Hallo zusammen, ich benötige Eure Hilfe. Wo trage ich die Rechtschutzversicherung, die KfZ-Haftpflicht für mich persönlich in Elster ein? 
							
						
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				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Alex82
				
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 Die Rechtsschutzversicherung ist normalerweise überhaupt nicht abzugsfähig, es sei denn es ist eine Berufsrechtsschutzversicherung (dann wären es evtl. Werbungskosten).
 
 Die anderen genannten Versicherungen kommen in Zeile 46 der Anlage Vorsorgeaufwand. Wobei sie sich in den meisten Fällen nicht auswirken, weil der abzugsfähige Höchstbetrag schon durch die Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft wird.
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 Bei Kleinkindern mit Kindergeldanspruch gibt man die PKV-Beiträge für das Kind in der Anlage Kind an.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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