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Steuerberaterkosten bei Verpachtung landwirtschaftliche Fläche eintragen

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    Steuerberaterkosten bei Verpachtung landwirtschaftliche Fläche eintragen

    Hallo Miteinander,
    bin neu im Forum und habe eine Frage.
    Ich verpachte eine landwirtschaftliche Fläche ( 1 ha ) und habe mich bei einem Steuerberater einer Beratung im Zusammenhang mit Grundstücken und Einkunftsart Vermietung und Verpachtung
    unterzogen. ( Rechnung 333 € ). Pacht ist angegeben in Anlage V-Sonstige "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" .....)
    Wo trage ich diese Rechnung (Werbungskosten ???) ein?

    Vielen Dank und Grüße
    Gerhard

    #2
    Bei 'Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung' sind nicht die Einnahmen anzugeben, sondern die Einkünfte. Also Einnahmen minus Ausgaben.

    Kommentar


      #3
      Wobei Steuerberatungskosten nur als Werbungskosten abgezogen werden dürfen, soweit sie für die Ermittlung der Einkünfte angefallen sind.

      Danach sieht es nicht aus !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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